ALG 2 bei gekündigter lehre???

  • so das ist ein bischen kompliziert...
    mein freund, momentan noch 24 jahre alt, macht seid sep. 2009 ne lehre. nun habe ich aber gelesen das man ab dem 25 lebensjahr kein kindergeld mehr bekommt, dass heist er bekommt dann nur noch seinlhn (266 €)
    und BAB (350 €) wovon die miete 308€ und strom 40€ abgeht, bleiben noch 268 € übrig bleiben.
    davon müssen aber noch andere kosten wie fahrgeld bezahlt werden.
    nun mein anliegen.
    1. wenn er sich vom chef kündigen lässt ohne das er die schuld trägt (z.B. geld mangel der firma)
    hat er dann anspruch auf ALG 2??
    2. Oder gibt es noch andere möglichkeiten Geld zu beantragen??


    sind echt ratlos
    bitte helft uns!!

  • Nachdem was Du schreibst macht das gar keinen Sinn sich kündigen zu lassen denn jetzt hat er (auch ohne Kindergeld) mehr als durch Hartz IV ... Einfach etwas sparsam leben und dann klappt das schon ...

  • Anspruch schon aber es nützt Ihm doch nix denn es sind nur knapp 50€ mehr dafür schmeisst man doch keine Lehre!!!!


    Guten Abend wieso 50,00€ mehr???Und mit der Lehr würde ich sowieso mal beim Amt Vorsprechen wie es sich verhält wen der Arbeitgeber nur Teilweise Zahlr oder garnicht oder immer zu Späth.
    MFG

  • Guten Abend wieso 50,00€ mehr???Und mit der Lehr würde ich sowieso mal beim Amt Vorsprechen wie es sich verhält wen der Arbeitgeber nur Teilweise Zahlr oder garnicht oder immer zu Späth.
    MFG


    Ja ganz einfach Sie hat geschrieben er bekommt 266 Euro Lohn und 350 Euro und dann muß er 308 Euro Miete bezahlen... Bei Hartz IV bekäme er 359 Euro Regelsatz zzgl. KDU das sind 50 Euro mehr und dafür schmeisst man nun wirklich keine Lehre ...

  • also erstmal wenn er sich kündigen lässt kriegt er doch die miete wieder voll und die 359 € für unterhalt....
    was ich noch wissen wollter kann man nicht noch wohngeld oder fahrkosten beantragen??
    die fressen einen echt auf


    Wohngeld könnt Ihr beantragen. Aber für die Fahrtkosten muss jeder Mensch selber aufkommen ...

  • ach ja von wegen sparsam sein...
    er benötigt für diese lehre einen fürerschein bis spätestens zu prüfung...
    wie soll des gehen???


    Wenn man unbedingt nen Füherschein haben will dann muss man wohl dafür arbeiten gehen und es sich zusammen sparen. Und sparsam leben das müssen Millionen von Hartz IV Empfänger als werdet ihr das ja wohl auch schaffen ...

  • öhm, wenn er h4 beantragen würde, dann fällt doch der anspruch für bab weg..oder irre ich mich da??
    also solll er wohngeld beantragen..
    rechnet doch mal aus, was er dann ohne kg noch an bab erhalten würde, hier mal ein rechner dafür BAB-Rechner von der arge, da steht auch was von fahrtkostenerstattung drinn..

  • Wenn man unbedingt nen Füherschein haben will dann muss man wohl dafür arbeiten gehen und es sich zusammen sparen. Und sparsam leben das müssen Millionen von Hartz IV Empfänger als werdet ihr das ja wohl auch schaffen ...


    nur zur info er will den führerschein nicht aus spass an der freude,
    sondern weil man den als servicefahrer braucht, da kommt der nicht drumherum...
    den braucht der zur prüfung!!!!!
    ach und des mit dem wohngeld ginge nur wenn er keine leistung( in seinem fall BAB) bekommen würde!!
    der staat is doch echt ......
    :mad::mad::mad::mad: