Besteht Anspruch auf ALG2

  • Hallo,


    ich bin 24, habe schon 2-3 Jahre (vor 2006) in einer eigenen Wohnung gelebt und lebe seit ungefähr seit 2 Jahren wieder bei meiner Mutter.


    Habe ich Anspruch auf ALG2 und auch auf eine eigene Wohnung ?


    Besteht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter oder kann/muss ich den Antrag nicht seperat stellen ?


    Danke für alle Antworten

  • Warum willst du ausziehen ? -Diese frage wird dir bei der ARGE gestellt.



    Lautet die Antwort nicht:


    1. Meine Mutter verprügelt mich
    2. Ich bekomme nichts zu essen
    3. Meine Mutter ist Alkohol- & Drogenabhängig



    dann kannst du dir die Mühe ersparen.



    Der Grund warum man die Grenze bei 25 gelegt hat ist, dass viele Junge Leute wie du glauben "unabhängig sein" bedeutet alleine zu wohnen.


    Das ist ein Irrtum ! Wenn du es trotz der Hilfe deiner Eltern nicht schaffst dein Leben in den Griff zu bekommen, wie willst du es ohne sie schaffen ?


    Da du ja schon alleine gewohnt hast, solltest du doch wissen wie !

  • Hallo, ich hab eine dringende Frage.
    Ich habe einen Antrag auf ALG2 ausgefüllt und war auch schon im Jobcenter um den Teil des Antrags auch ausfüllen zu lassen.Nun hab ich den Antrag aber noch nichtmal abgegeben da ich den Termin erst noch machen muss,aber ich wurde schon direkt zu einer Maßnahme,Bewerbungstraining geschickt.Die ich morgen antreten soll,obwohl ich nichtmal den Antrag abgeben habe.Da wollte ich fragen ob das Rechtens ist.Ob ich dahin muss.Weil ich nichtmal weiss ob ich überhaupt ALg2 bekomme.
    Hoffe da um schnelle Hilfe.


  • Hallo,


    ich will nicht zwingend ausziehen, bräuchte aber die Grundsicherung also die knapp 300 €, da meine Mutter zu wenig verdient und ich hier derzeit keine Arbeit finde.


    Gruss

  • Hallo Aleine,


    ja du bildest mit deiner Mutter eine BG. Wenn sie zuwenig verdient um euch beide zu versorgen, kann sie für euch beide ALG II beantragen.
    Alternativ könntest du ja mal einen Wohngeldrechner im Internet benutzen.


    LG, Jalale.

  • hallo Aleine,
    wenn deine Mutter auch nur wenig Einkommen hat, könnt ihr beide einen antrag auf ALG II stellen. deine Mutter, da sie nur wenig verdient, eine aufstockung auf Hartz-IV, du selbst als Familienmitglied bis zum 25. Lebensjahr 80% des Regelsatzes,
    also 281€. § 7 SGB II Anspruchsvoraussetzungen. (Berechtigte).

  • so das ist ein bischen kompliziert...
    mein freund, momentan noch 24 jahre alt, macht seid sep. 2009 ne lehre. nun habe ich aber gelesen das man ab dem 25 lebensjahr kein kindergeld mehr bekommt, dass heist er bekommt dann nur noch seinlhn (266 €)
    und BAB (350 €) wovon die miete 308€ und strom 40€ abgeht, bleiben noch 268 € übrig bleiben.
    davon müssen aber noch andere kosten wie fahrgeld bezahlt werden.
    nun mein anliegen.
    1. wenn er sich vom chef kündigen lässt ohne das er die schuld trägt (z.B. geld mangel der firma)
    hat er dann anspruch auf ALG 2??
    2. Oder gibt es noch andere möglichkeiten Geld zu beantragen??


    sind echt ratlos
    bitte helft uns!!:(:(

  • hallo Sandi,


    dein Freund hat kein Anspruch auf ALG 2, da er noch keine 12 Monate arbeitslos ist. Er hat , wenn schon, anspruch auf ALG 1. Sollte er damit nicht zurecht kommen, steht ihm das Recht auf Sozialhilfe zu. Frage: hat seine Firma Insolvenz angemeldet?