Wohnrecht/Harz IV - Haus - Kredit

  • Hallo zusammen.


    ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:


    Eltern haben vor einigen Jahren ihre Haus an mich überschrieben samt der Schulden. Für sie wurde ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen. Inzwischen bekommen sie Harz IV. Ich kann den Kredit nicht mehr abtragen und erwarte die Kündigung des Kredites seitens der Bank und ggf. eine Zwangsversteigerung.


    Nun meine Fragen:


    Was passiert mit dem Wohnrecht und welche Ansprüche wird die Arge an mich und meine Eltern stellen können?



    Viele Grüße aus Hamburg


    Klaus17

  • Das ist eine Frage für einen Anwalt !



    Ich bezweifle das Jemand hier ein solches durchlebt hat und dir glaubwürdige Informationen geben kann. Ich würde einen Anwalt anschreiben und diesen alle Ansprüche prüfen lassen. Den Anspruch der ARGE, sowie den Anspruch deiner Eltern.

  • Nö Catweezle, wenn die Eltern ein Wohnrecht haben, ist er nicht Vermieter, sondern wirklich nur Eigentümer eines Hauses, das belastet ist. Belastet eben in zweierlei Hinsicht, also einmal bankmäßig und zum anderen durch das Wohnrecht.


    Was ich nicht verstehe, ist, warum klaus 17 nicht einfach einen Vertrag mit seinen Eltern schließt darüber, dass sie so eine Art Nutzungskosten tragen - also ähnlich dem eines Mietvertrages -. Oder ist das ggf. durch die Verträge bei Übertragung des Eigentums ausgeschlossen worden? Was wurde vereinbart?


    Wenn die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus haben, wird vermutlich niemand daas Haus ersteigern; denn es ist belastet, lebenslang. Dieses Wohnrecht kann man nicht so einfach wegwischen, weil es nicht paßt. Ich hatte solchen Fall noch nicht, die Rechtslage ist aber i.S. Wohnrecht immer konkret so, dass es eingetragen ist, genauso, wie Wege- und Leitungsrechte eingetragen sind, die nicht einfach so verschwinden. Da der Fall aber wirklich "besonders" ist, rate auch ich dazu, einen Anwalt aufzusuchen, der sich ausschließlich mit Grundstücksangelegenheiten befaßt, also einen "Fachanwalt". Fachanwalt darf sich jemand nur nennen, wenn er eine bestimmte Erfahrung durch eine Mindestanzahl an "Fällen" auf diesem Gebiet hatte.