erstausstattung für das zweite Kind.

  • hallo allerseits,


    Ich mache mal hier kurz, unzwar meine Frau ist bei 14 Wochen schwanger, es ist das erste Kind von meine Ehefrau und das zweite von mir, das bedeutet ich habe noch eine 7 Jährige Sohn von meine früheren Beziehung.


    Meine Sohn lebte vor mehr als 4 Monaten in eine Kinderheim und das seid 15 Monat, also meine Exfreundin hat Alkohol und Drogen Probleme, daher wurde das Kind von der Mutter weggenommen und ins Kinderheim gesteckt.


    Ich habe mich Lasnge drum gekümmert um meine Sohn rauszuholen, dies habe ich letztendlich mit einem Antrag auf geteilte Sorgerecht geschafft (Hoffe bald auf die ganze).


    Meine Sohnemann wohnt jetzt seit 04.08.2009 bei mir und meine Frau in eine 2 Zimmerwohnung, da meine Frau Schwanger ist müssen wir ja bald umziehen.
    da unser 2 Zimmer Wohnung zu klein ist.


    Ich habe bis jetzt keine Erstausstattung für meine Sohn beantragt, habe ich überhaupt anrecht auf Erstausstattung für meine 7 Jährige Sohn?


    Der hat weder Bett noch Schrank, also der muss ja nur in Wohnzimmer schlafen, was kann ich tun?


    kann mir jemand Musterantrag oder Tipps schenken? :confused:


    ich danke euch im Voraus für die Aufmerksamkeit.

  • da ihr so oder so umziehen werdet, weil ja eh zu klein..erfragt bei eurer arge die größe und die kosten für eine angemessene wohnung..dann sucht am besten schon ein geeignetes objekt..schreibt jedoch vorher noch unverbindlich einen antrag auf genehmigung für den umzug (begründung: aufgrund der personenzahl wohnung zu klein)..legt dann dieses objekt vor und bekommt evtl. die zusage (wenn alle anforderungen erfüllt)..dann alles weiter für die wohnung beantragen, dann erst den mietvertrag unterzeichnen..
    auch zu dem zeitpunkt würde ich alles für den sohn beantragen, denn WO wollt ihr denn SEINE möbel stellen, geschewige denn die babayausstattung in einer 2 zimmer butze..das will alles wohlüberlegt sein..