Hilflos/Ratlos

  • Guten Morgen zusammen,


    Ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage,bei der ich/wir einfach allein nicht weiterkommen :(
    Ich bin seit einem Jahr verheiratet,mein Mann war vor mir schon einmal verheiratet und in dieser Ehe ist ein Sohn enstanden.
    Der ist mittlerweile 16 Jahre alt und hat kein Interesse am Kontakt zu seinem Vater (obwohl dieser sich mehr als bemüht),seine Ex-Frau hat ne Macke,wenn man ihr nicht nach dem Mund redet,legt sie auf mit den Worten: ´´ Klär das über meine Anwälte´´...(gleichgültig um was es geht)
    Nun flatterte uns ein Brief ins Haus,der von Ihrer Anwältin kam und in dem sie monatlich 295 Euro Unterhalt für den Sohn fordert,ich muss dazusagen,mein Mann arbeitet aber wir bekommen noch zusätzlich Unterstützung vom Amt,da sein Lohn nicht ausreicht.
    Seine Ex-Frau ist mittlerweile wieder verheiratet und wie gesagt reden kann man mit Ihr garnicht.
    Ausser sie will den Sohn mal wieder los werden,dann ruft sie uns an und sagt uns z.B. wir haben 2 Wochen Zeit ein Zimmer für ihn zu stellen,sonst geht er ins Heim.
    *seufzt*
    Meine Frage ist nun,darf sie überhaupt einen solchen Unterhalt fordern?
    Obwohl sie wieder geheiratet hat?
    Denn mein Ex-Freund brauch seit ich geheiratet habe nicht mehr zu zahlen....
    Ich bin verwirrt und die Sache schlägt mir auf den Magen,vllt könnt Ihr mir helfen?!


    LG
    Yvi

  • Also Heirat entbindet doch nicht von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinen Kindern; das wäre ja noch schöner. Also das ist Quatsch, und wenn dein "Ex-Freund", wie du schreibst, nicht mehr zahlen muß, seitdem du verheiratet bist, ist das entweder auch solcher (ich bezweifle, dass das irgend ein Amt oder Gericht so entschieden hat), oder du verwechselst da etwas. Der Junge hat natürlich weiterhin einen Unterhaltsanspruch, und zwar solange, bis er eine Ausbildung beendet hat (also: der Unterhaltsanspruch bzw. die Verpflichtung endet nicht m it dem 18. Lebensjahr!).


    Mein Bruder zahlt nach wie vor für seine Adoptivtochter, die mit ihren jetzt 25 Jahren ca. noch in Ausbildung ist. Die Mutter hat schon zwei Mal neu geheiratet inzwischen, und wie geschrieben, es entbindet ihn nicht von seiner Verpflichtung gegenüber dem Kind. Die endet erst, wenn die Ausbildung beendet, oder 27 Jahre alt ist.

  • Der Unterhalt den die Mutter fordert, ist für das Kind gedacht und nicht für die Exfrau. Somit spielt es keine Rolle ob Sie noch mit 20 Anderen verheiratet ist. Das Kind ist ja von deinem Mann und nicht von denen.


    Das mit dem Unterhalt ist leicht geklärt indem man bei der ARGE vorbei schaut und das Problem schildert.


    Es gibt eine Grenze, ab der kein Unterhalt bezahlt werden muss. Da ihr Anspruch auf Hartz 4 habt denke ich, dass ihr die Grenze unterschritten habt. Daher sollte bei euch nichts zu holen sein.


    Fragt bei der ARGE um Rechtsbeistand oder besorgt euch selber einen ANWALT.

  • Vielen dank für Eure Tips,ich werde mich am Montag sofort mit der ARGE und sonstigen Stellen in Verbindung setzen nicht nur wegen der Sache mit meinem Mann ,sondern auch wegen der meinigen.


    Nochmals dankeschön!


    LG Yvi