Hallo an Alle!
Gehe sofort zu Sache, vielleicht kann mir jemand irgendwie helfen. Also wir sind eine BG (ich und meine Ehefrau, keine Kinder). Bei Arge sind wir seit 01.07.2009. Jetzt im November haben wir eine Jahresabrechnung für die Heizung bekommen und müssen 240,- Euro nachzahlen. Wir haben einen entsprechenden Antrag auf Übernahme von Heizkostennachzahlung gestellt. Nach 2 Wochen haben wir eine Antwort bekommen, zitiere:
"Die Heizkostennachzahlung aus der Jahresabrechnung (Zeitraum: 01.07.2008 bis 30.06.2009) kann nicht berücksichtigt werden, da Sie im genannten Zeitraum kein Kunde der Lippe pro Arbeit GmbH waren und somit auch keine Leistungen erhalten haben"
Die Frage wäre ob es wirklich so ist? Oder sollen wir einen Wiederspruch anlegen? Wenn ja, wie sollen wir es argumentieren? Ich meine die Jahresabrechnung ist ja von 01.07.2008 bis 30.06.2009, wir haben die aber erst jetzt bekommen, wo wir auf ARGE schon angewiesen waren. Und ich weis ganz genau, dass wenn wir einen Guthaben hätten, wäre es für ARGE egal für welchen Zeitraum wir es bekommen haben, die würden es einfach als Einnahme anrechnen und dementsprechend die Leistung kürzen.
Vielen Dank!