Mehrere Fragen

  • Hallo,


    ich habe mich durchs Forum gekämpft aber leider nicht immer Antworten auf meine vielen Fragen gefunden.


    Diese sind:


    1. Kann mein Partner von seiner Ex-Frau verlangen, dass sein Sohn in den Hort geht? Dieser ist nämlich ständig alleine zu Hause (da die Ex-Frau in Schicht und Schwarz arbeitet) und hat auch keine Hilfe bei Hausaufgaben. Immerhin zahlt er ihr genug Unterhalt. Dieses soll ja ihm zugute kommen und nicht der Mutter, die alles schön für sich ausgibt.


    2. Wir haben vor einen Vaterschaftstest zu machen, da mein Partner (und auch andere Personen) finden, das sein Sohn wirklich keinerlei Ähnlichkeit mit ihm hat. Auch wenn er nicht der Vater sein sollte, würde er gerne mit seinem Sohn in Kontakt bleiben. Wenn sich rausstellen sollte das es nicht sein Sohn ist, würden wir gerne vor Gericht gehen und einen offiziellen Vaterschaftstest machen. Weiß jemand wie die Chancen stehen, falls die Mutter kein Einverständnis gibt oder geht das auch ohne, wenn es über das Gericht geht?


    3. Wenn mein Freund und ich heiraten und dann auch ein Kind miteinander haben, muss er dann automatisch weniger Unterhalt zahlen? Immerhin bleibt ihm jetzt schon kaum Geld zum Leben über und ich will ja nicht an allen Kosten hängen bleiben, damit sich die Ex-Frau vom Unterhalt ein schönes Leben macht. Sie hat immerhin alles (2 Flachbildfernseher, 1 Auto, PC, Laptop etc.) während wir uns nicht mal ein Auto leisten können. Wenn wir ein Kind haben, bleibt uns ja sonst gar nix mehr zum Leben über.


    4. Da sie den Unterhalt mehr für sich nutzt als für ihr Kind, kann er verlangen das sie monatlich einen Nachweis oder eine Liste vorzeigt, in der herausgeht für was sie das Geld ausgegeben hat? Er hat kaum etwas anzuziehen und wenn sie etwas kauft, dann gebraucht bei E-Bay etc. Ich hatte hier schon gelesen das man kein Extrakonto für das Kind aufmachen kann. Wir hätten sonst darüber verfügt und sein Sohn hätte nur sagen müssen was gebraucht wird. Auch die Ex hätte es uns dann sagen können und wir hätten es dann gekauft.


    5. Wenn wir heiraten und ein Kind bekommen sollten, haben wir vor das er den Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt, da ich eine höhere Stelle habe die ich nicht verlieren möchte und gerne Arbeiten gehen will. Dadurch werde ich die bessere Steuerklasse nehmen und er weniger verdienen. Wird dadurch auch weniger Unterhalt geleistet?


    Bei allen Fragen geht es um den 10 Jährigen Sohn meines Lebensgefährten, der bei seiner Mutter lebt und für den er fleißig Unterhalt zahlt. Sie haben geteiltes Sorgerecht. Hinzu kommt, das mein Partner einen Kredit von 3000 Euro an sie abzahlen muss, den sie vor Jahren schon abgezahlt hatte. Sie hatte dies vor Gericht eingeklagt. Wieder 150 Euro im Monat weniger. Sie ist wirklich nur aufs Geld aus und ich sehe nicht ein das wir keine Zukunft aufbauen können, nur weil sie so Geldgeil ist. Es muss für uns doch auch eine gerechte Lösung geben und nicht nur für die Ex-Frau. Wir haben auch vor, wegen diesen Sachen einen Anwalt aufzusuchen um den Unterhalt neu berechnen zu lassen, da er eine neue Stelle hat bei der er weniger verdient. Ich würde nur gerne vorher eure Meinungen und Erfahrungen dazu hören, damit wir etwas darauf vorbereitet sind. Danke schonmal für eure Hilfe. Ich warte Sehnsüchtig auf eure Antworten.

  • Also leider muß ich dir mitteilen, dass ich solche Fragestellungen, die unter Nutzung von Negativaspekten gegenüber der Ex deines Freundes darauf abzielen, sie nicht nur schlecht zu machen, sondern euer Leben so zu gestalten, dass sie (also auch ihr Kinbd) weniger Unterhaltsleistungen bekommen, eklig finde. Dennoch möchte ich dir zu deinen Fragen antworten.


    Frage 1.:
    Natürlich kann er ihr nicht aufzwingen, den Sohn in einen Hort zu geben nach der Schule. Er ist 10 Jahre alt und somit in der Lage, nachmittags nach Hause zu gehen. Alles, was dein Exfreund sich ggf. für den Jungen "wünschen" würde als bessere Lebenssituation, kann er "nett" mit der Mutter besprechen und/oder auch ihr beide könntet Hilfe anbieten.


    Frage 2.:
    Den Vaterschaftstest betreffend genügt doch ein simpler Anruf in einem dieser Institute, die dir sagen, wie das funktioniert. Es reichen doch meist Haare, Speichel oder sonstwas, um die Tests durchführen zu lassen. Bei begründetem Verdacht (und damit meine ich nicht "andere Leute, die ja sagen, dass ....", kann er es doch gerichtlich versuchen; die Kosten hat er trotzdem. Aber bedenke, wenn dir auch nur irgend etwas an deinem Freund oder sogar (was mein Eindruck nicht ist) an dem Sohn liegt, dass solche Zweifel meist lebenslang Spuren hinterlassen.


    Frage 3.:
    Ob und wieviele Fernseher, Computer, Autos, Häuser oder sonstwas die Exfrau von deinem Freund hat ist völlig wurscht. Ich muss das mal so sagen. Das ist stimmungsmache gegen sie und interessiert wirklich - aber absolut auch - niemanden. Er wird aber natürlich, wenn das Einkommen nicht für beide Kinder (also dann auch "deines", für das du jetzt planst), nur zahlen können, von dem, was übrig bleibt, also wird das Geld, das er über den Eigenbehalt hinaus hat, dann auf die Unterhaltsberechtigten verteilt, so dass du dich freuen kannst: Er muß dann vermutlich etwas weniger an seine Familie zahlen.


    Frage 4.:
    Die Mutter seines Sohnes muß natürlich nicht Listen für euch führen und darlegen, was sie mit dem Geld macht, und ehrlich: Ich kaufe auch gebrauchte Dinge im e-bay. Was ist schlecht daran? Vermutlich "muß" sie sparen, denn soviel kann sie ja nicht haben, wenn dein Ex nur ganz knapp zahlen kann. Und bitte bedenke doch bei allem, dass die Mutter auch selbst für ihr Kind aufkommt. Sie hat doch sicher eine größere Wohnung, als nur 1 Zimmer, das sie für sich selbst bräuchte, weil er da ist? Sie hat doch sicherlich mehr Stromkosten, als wäre sie alleine? Er bekommt doch sicher neben Kleidung (auch wenn aus ebay-Käufen) auch Essen und etwas zu trinken?, er braucht doch sicher auch Schulmaterial, macht die Ausflüge mit und und und? Es könnte sein, dass du dich später erinnerst, wenn du selbst ein Kind haben solltest.


    5. Frage:
    Ein Unterhaltsverpflichteter darf nicht, um weniger Nettoeinkommen zu haben, die Steuerklassen mit seiner "neuen" so wählen, dass dadurch auch weniger Geld für die Unterhaltsleistungen übrig bleibt. Das kannste vergessen; die sind ja nicht blöd, und das weiß ich aus eigener Erfahrung. Im Gegenteil: Er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheitsverpflichtung, und hier bei uns war der Richter nicht davon "erbaut", dass jemand, der schon nicht gerade viel für seinen ersten / seine ersten Kinder auf bringen kann, weitere Familienplanung macht, bei der offensichtlich ist, dass das System hat. Erhöhte Erwerbsobliegenheitsverpflichtung bedeutet, dass er ggf. auch dazu verdonnert werden kann, sich einen weiteren Job zú suchen oder einen besser bezahlten und dies nachzuweisen.


    Also. Ich denke nicht, dass das die Antworten sind, auf die du "sehnsüchtig", wie du schreibst, gewartet hast. Aber es ist, wie es ist, und ich mag solche Leute nicht.


  • 1. Wir machen keine Familienplanung mit System. Das ist ja völliger Quatsch. Wir wollen ein Kind weil wir uns eins wünschen und eine Familie wollen. Immerhin lieben wir uns. 2. Er könnte sich gar keinen zweiten Job suchen, da er in Schicht arbeitet und Wochenend- und Feiertagsdienste hat. Ich weiß nicht warum die Ex-Frauen immer als "Lamm" dargestellt werden und die neuen Frauen als "Wolf". Sehr oft ist es nämlich genau umgekehrt. Ich jedenfalls finde es völlig normal das man sich erstmal Sorgen und Gedanken um das Finanzielle macht, bevor man eine eigene Familie plant. Zumindest sollte man das so machen. Danke trotzdem für die teilweise hilfreichen Antworten.

  • Also das mit dem Vaterschaftstest könnt Ihr vor Gericht machen, ob er begründet ist entscheidet dann ein Richter. Wenn dein Freund Zweifel hat ob er der Vater ist, kommt es darauf an, wann Ihm diese Zweifel gekommen sind und warum. Es gibt meines Wissens eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, das heisst wenn er schon kurz nach der Geburt wusste das er betrogen wurde, ist es jetzt zu spät die Vaterschaft anzufechten, wurde es Ihm jetzt aber erst erzählt, könntees sein das der Richter zustimmt. Bedenkt aber, wenn er nicht der Vater ist, wird er den Sohn nie wieder sehen und er ist schon 10 Jahre, deshalb solltet Ihr sowas gut abwägen. Wenn Ihr ein gemeinsames Kind bekommt, wird es mit bei der Unterhaltszahlung berücksichtigt. Das mit der Steuerklasse da hat lirafe recht, er darf nichts tun um seine Situation zu verschlechtern.