Hallo zusammen
Ich beziehe seit dem Jahr 2000 eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 436,74 EUR.
Ich lebe mit meiner Partnerin unverheiratet in einer Bedarfsgemeinschaft. Sie bezieht ALG II
in Höhe von 581,39 EUR. Ich bekomme demnächst nach einer Neufeststellung der Rente (Bescheid
positiv, Antrag vom 27.04.2009) eine vierstellige Renten-Nachzahlung (für den 01.01.2005 - 31.12.2009)
Kann die Jobagentur (-Arbeitsamt) die Nachzahlung komplett einbehalten, bzw. wieviel davon ? Was bleibt mir