Meine Arge hat mich aufgefordert, Nachweise zu erbringen, wo das Geld von der gegnerischen Versicherung abgeblieben ist. Ich habe nur eine Teilreparatur machen lassen, mit dem Rest hab ich die Schulden bei meinem Vater getilgt, der mir damals für den Kauf eines Gebrauchten Geld geliehen hat, damit mit ich meine Nebenbeschäftigung nicht verliere. Wird mir die restliche Schadensausgleichsumme als Einkommen angerechnet, obwohl mir das Geld nicht mehr zur Verfügung steht, weil ich so schnell wie möglich meine Schulden bezahlen wollte? Mein Vater hat mir für die Arge eine Quittung und auch ein schriftliche Erklärung dafür ausgestellt. Was ist zu tun, damit ich keine Nachteile habe, das Auto hat jetzt natürlich deswegen eine erhebliche Wertminderung.
-
-
Ich fürchte ja, also das es angerechnet werden wird. Einzig "Schmerzensgeld", also wenn man persönlich - sozusagen an Leib/Seele - Schaden genommen hat, wird nicht als Einkommen angerechnet, solange man damit nicht über die Vermögensfreigrenzen kommt.
-
Danke erstmal, für die Antwort. Aber das restliche Geld von der Versicherung steht mir doch nicht mehr zur Verfügung. Hab doch meine Schulden damit getilgt. Falls ich die Reparaturarbeiten nachträglich noch machen lasse, was ich eigentlich nicht vor hatte, kann mir die Arge dann trotzdem noch das Geld als Einkommen anrechnen?
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen 1
- BG-SN
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,6k
1
-
-
-
-
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? 1
- Steuerfuchs
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,8k
1
-
-
-
-
[DRINGEND] Abrechnung ok?
- Sebo
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
[Selbstständig] Probleme mit der BWA 2
- DeBlob
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 6,8k
2
-
-
-
-
§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 7
- Erschöpfte
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 10k
7
-