Kündigungsfrist . . . ?

  • Hallo,
    ich hoffe ich bin hier richtig, habe mich gerade erst im forum angemeldet und auch direkt eine Frage.
    Ich habe bis gestern auf 165,00 € Basis bei einer Bäckereikette gearbeitet. Ich war bei meiner Chefin auf 165,00 € Basis angemeldet mit Arbeitsvertrag.
    Allerdings wurde die am Freitag gekündigt (sie war eine Kommissionärin) und seit gestern ist in der Filiale eine neue Kommisionärin eingestellt, diese hat aber zu uns angestellten gesagt das wir gekündigt seien und sie uns nicht weiterhin übernimmt.
    Meine Frage diesbezüglich ist jetzt aber, zählt da eine fristlose Kündigung? wenn ja von welcher kommisonärin müsste ich sie bekommen? Weil ich habe noch gar keine Kündigung bekommen, egal von wem, müsste sie uns da nicht noch weiter unsere Verträge übernehmen ? weil wir ja laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und urlaubsanspruch haben. Kann ich das irgendwie geltend machen? oder ist das richtig das ich absofort nicht mehr da arbeiten brauch nur weil da eine neue komissionärin ist, weil in mein augen ist das trotzdem vertragsbruch.
    hoffe auf schnelle antworten.

  • Das ist wirklich nicht eine nur schwierige Situationj/Konstellation insgesamt, sondern auch schwer zu beantworten. Selbst ein Anwalt würde dazu, also um dir konkret halbwegs vernünftig antworten zu können, die Verträge einsehen / lesen müssen.


    Fazit:Solange du von deiner alten und deiner "neuen" Chefin nichts schriftlich (also beispielsweise Aufhebungsvertrag von der alten Chefin zusammen mit neuem und gleichzeitiger Kündigung derjenigen, die den "Laden" übernommen hat, hast, kannst du nicht einfach wegbleiben. Wie gesagt: alles schriftlich - nicht mündlich. Wenn die neue Inhaberin das Geschäft übernommen hat, gibt es Verträge. Üblicherweise ist in diesen Verträgen auch bestimmt, was mit den Angestellten geschieht, also alles, was "Verträge" betrifft, und auch Angestelltenverhältnisse sind ja "vertraglich, also durch Verträge" festgehalten und formuliert. Wie gesagt - nicht einfach auf "Zuruf" wegbleiben, das könte später nachteilig ausgelegt werden, sondern nur auf "konkrete, also schriftliche!" Hinweise/Anweisungen/Kündigungen oder dergleichen reagieren.
    Alles Gute. Lirafe

  • @ Lirafe -Man braucht da keine Verträge zu prüfen, denn das Gesetz hat Vorrang.


    Das Gesetz hat keine eigenen Passagen, in dem es Aushilfstätigkeiten regelt. Jedoch lehnen sich alle Urteile in solchen Angelegenheiten an die Gesetzgebung für Vollzeitbeschäftigte. Somit ergibt sich das gleiche Kündigungsrecht. Auch wenn der Vertragspartner aus dem Unternehmen scheidet, hast du bei weiter bestehen des Unternehmens die gleichen Rechte.


    Das bedeutet in diesem Fall, das die Kündigungsfrist in deinem Vertrag einzuhalten ist und wenn noch Urlaub aussteht, dieser angerechnet werden oder ausgezahlt werden muss.


    Hab als Student auch gejobbt und ein ähnliches Problem gehabt.


    geltend machen: Der Gesetzgeber sieht vor, dass du den Urlaub beantragen musst. Das Bedeutet, dass dieser ohne Antrag verfällt.


    Gehe wie folgt vor: Schreibe einen Brief mit der Forderung den Resturlaub zu bezahlen. Verweise wenn nötig auf den Vertrag und die dort erwähnten §. Auch kannst du auf das Bundesurlaubsgesetz verweisen, dass auch auf Aushilfsjobs angewendet wird.


    Nach meiner Einschätzung, versuchen Arbeitgeber immer die Unwissenheit der Aushilfen auszunutzen. Daher lenken Sie meistens schnell ein wenn Diese ihre Unwissenheit wiederlegen.

  • Hallo!


    ich kann mich da den Hinweisen von Uniamni nur anschliessen und es wäre nicht schlecht wenn es für die mündliche Kündigung Zeugen gäbe die Du notfalls benennen könntest (Adressen dieser Leute sind natürlich das Wichtigste mit). Wer ein Unternehmen übernimmt ist vom gesetz her auch verpflichtet zunächst einmal die bestehenden verträge der Mitarbeiter zu übernehmen.


    Was heisst da eigentlich Kommissionierer, irgendwer ist ja wohl als Geschäftsstellenleiter-in vom Hauptunternehmer benannt und dieser wird seine Geschäftsführer ja auch wohl mit entsprechenden Vollmachten versehen haben die eine Einstellung und die Regelungen ums Personal zu tragen haben. Wenn diese besagte neue Kommissioniererin nun auch dafür verantwortlich zu sein schein soll Sie euch doch ordentliche Kündigungen aushändigen und bevor Du diese entgegen nimmst solltest Du genau Deine Ansprüche geltend machen. Ausserdem unbedingt beim Arbeitsamt melden, wegen der Arbeitslosigkeit, sonnst kommt da auch wieder irgendeiner auf dumme Ideen und sankioniert wohlmöglich!


    Meldepflicht!!!


    Gruss