Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frage ist diese. Laut Bescheid des Arbeitsamtes bekomme ich 359 € zur Sicherung des Lebensunterhalt. Zuzüglich bekomme ich 521,95 € kosten für Unterkunft und Heizung. Laut Arbeitsamt ist meine Wohnung zu teuer und es werde dafür ca. 107 € von den 359 € abgezogen und es werden noch einmal 35 € für ein Miet Darlehen abgezogen. So dass mir im Monat circa 217 € zum Leben bleiben davon muss ich 100 € Strom und 50 € Telefon und Internet bezahlen. Es bleiben also circa 67 € zum Leben im Monat
wenn ich das jetzt richtig verstehe dann heißt doch Sicherung des Lebensunterhalts das dass das Geld ist wovon ich leben muss und dieses nicht pfändbar ist. Ist es dann überhaupt rechtlich zulässig das mir das Arbeitsamt diese immensen Kosten davon noch abziehen darf? Ich beziehe mich auf das neue Urteil von Kassel wo gesagt wird das das Arbeitsamt nicht einfach das Hartz IV Geld streichen darf auch wenn jemand keinen ein Euro Job angenommen hat.
mit freundlichen Gruß
Basff