Hartz 4 - Zusammenziehen und/oder Heirat

  • Hallo,


    ich hätte folgende Fragen:


    Angenommen zwei Personen wollen zusammenziehen.


    Die eine Person (A) bezieht HartzIV, die andere Person (B) hat einen Bruttoverdienst von 1.700,00 EUR.


    Wie kann ich ausrechnen, ob bei einer Zusammenlegung der Wohnung Person A noch weiterhin Hartz4 bekommt oder ob Person B vollständig für Person A aufkommen muss?


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    Mal angenommen die beiden Personen würden nicht nur zusammenziehen, sondern auch heiraten.


    Wäre die Rechtslage dann genauso, als wenn die beiden Personen "einfach so" zusammenziehen würden?


    Vielen Dank vorab!

  • Also ich fange mal von "hinten" an. Wenn die beiden Personen zusammenziehen und kein Kind - egal, ob von beiden oder nicht - dabei ist, können sie noch ein Jahr lang -sozusagen auf Probe - zusammenleben, ohne als eine BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet und berechnet zu werden. Bei Antragsabgabe dann sollten sie nach Möglichkeit ein von beiden unterzeichnetes Schriftstück mitschicken, dass sie nicht füreinander gegenseitig einstehen und so weiter. Darüber gibt es hier im Forum mehrere Infos, weil diese Frage sehr häufig auftauchte.


    Nach dem Jahr würden/werden sie dann als BG= Bedarfsgemeinschaft gewertet, so dass die Person mit dem Arbeitseinkommen für die andere Person einstehen muss. Ob da noch eine Differenz ALG II bzw. H IV bei der Berechnung herauskommt bzw. wie viel das sein könnte, hängt u.a. von den Kosten der Unterkunft ab´, die regional unterschiedlich festgelegt sind. Wie hoch die in eurer Region sein "dürfen", erfahrt ihr durch einen Anruf bei dem für euch zuständigen Amt.


    Wichtig ist natürlich auch, dass ihr, sofern ihr nach der Berechnung davon ausgehen müßtet, ins H IV zu fallen, eine "angemessene" Wohnung nehmt, in die ihr zusammen einzieht. Angemessener Wohnraum ist auch "geregelt", also für eine Person 45 qm, 2 Personen 60 und so weiter.


    Das Nettoeinkommen birgt übrigens Freibeträge, also es wird nicht das ganze Arbeitseinkommen angerechnet, wenn man H IV beantragt. Von den ersten 400 Euro behält man 100 Euro anrechnungsfrei; der Rest staffelt sich, also von dem bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei bis zum Betrag von 800 Euro und so weiter. Was also ihr letztlich erhalten werdet/würdet, hängt von mehreren Faktoren ab; aber ich denke, dass unter dem Strich noch ein Anspruch vorhanden ist.