Hallo,
ich hätte folgende Fragen:
Angenommen zwei Personen wollen zusammenziehen.
Die eine Person (A) bezieht HartzIV, die andere Person (B) hat einen Bruttoverdienst von 1.700,00 EUR.
Wie kann ich ausrechnen, ob bei einer Zusammenlegung der Wohnung Person A noch weiterhin Hartz4 bekommt oder ob Person B vollständig für Person A aufkommen muss?
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Mal angenommen die beiden Personen würden nicht nur zusammenziehen, sondern auch heiraten.
Wäre die Rechtslage dann genauso, als wenn die beiden Personen "einfach so" zusammenziehen würden?
Vielen Dank vorab!