Guthaben aufm konto?!?

  • Halli hallo


    Also ich bin echt verzweifelt habe schon in einem anderen forum mein glück versucht aber keiner konnte mir wirklich helfen :confused: eher haben die mir angst gemacht :eek: :D.... Und zwar hab ich foolgendes ich beziehe im moment noch ALG I also bis 30.12.09 ab dem 31.12.09 dann ALG II soo nun hab ich heute den antrag bekommen zum ausfüllen die kontoauszüge schon geholt aaaber ich hab vor zwei monaten ne versicherung gekündigt da ich schwanger bin und noch so einiges fürs baby brauche und von der bekomme ich nächste woch in etwa 2500 euro. Hoffe ihr könnt mir noch folgen. Das ich das bekomme habe ich jetzt nicht in den Antrag geschrieben und der netten dame vom amt auch net auf die nase gebunden :D da ich eigentlich davon ausging das ich eh nen schonvermögen von 150 euro pro lebensjahr haben darf ... Was würdet ihr mir nu raten soll ich es doch noch angeben oder einfach so laufen lassen oder es eventuell noch abheben sobald des da is für eine gute und sinnvolle antwort ohne panik mache wäre ich sehr sehr dankbar


    liebe grüße des zwergl

  • Also von vernünftigen Nutzern/Ratgebern dieses Forums kannst du in etwa nur so "sinnvolle" Antworten erwarten, wie deine (sinnvoll) gestellte Frage ist. Fakt ist, dass der Betrag der Versicherung noch in dein Schonvermögen fällt (sofern du nicht durch anderweitiges Vermögen) darüber liegst und dann der Eingang aus dem gekündigten und dir dann zufließenden Vermögen ggf. angerechnet werden könnte als Einkommen. Aber wie gesagt: alles "könnte" so sein oder auch anders, weil man die genauen Verhältnisse nicht kennt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von lirafe () aus folgendem Grund: Tippfehlerkorrektur

  • Hmm naja ich habe sie vor zwei monaten schon gekündigt da ich schwanger bin und noch einiges fürs baby brauch ... und ich eben gelesen hab das man erspartes behalten darf wenn es diesen 150 euro mal lebensjahre nich überschreitet. Sorry für meine "sinnvoll" gestellte frage ... es geht mir eben auch darum das ich erfahrn hab das die arge selber auch kontoeinsicht machen kann und in dem fall würden die das ja denn sehn das ich mehr geld drauf hab als auf den vorgelegten auszügen ...

  • Also, das Dumme ist, dass du einerseits vielleicht unter dem zulässigen Schonvermögen liegt, andererseits aber (auch wenn es innerhalb des Schonvermögens gekündigte Versicherungen sind), ein "Extra"Einkommen hast, das dir angerechnet werden könnte. Aber wie auch insgesamt hier, gibt es verschiedene Ergebnisse der Auslegung durch unterschiedliche Ämter(also je nach Region) und sogar unterschiedliche Auslegung(en) innerhalb eines Amtes. Sozusagen: "Alles kann, ich ncihts muß." Kann dir sehr sehr "leider" nichts anderes sagen, also eine konkrete Antwort oder etwas, auf das du dich berufen könntest, nicht benennen.

  • Ja das is schon verzwickt :-/ überhaupt dieses ganze system ich meine wenn man so überlegt es is so traurig hab auch gearbeitet bis vor einem jahr mein chef die firma zu machen musste und eben keinen job mehr gefunden und zwischen zeitlich schwanger geworden. Aber das man dann des noch verstecken muss was man sich erarbeitet hat find ich unter aller sau :-( und ich bin erst 28 ... wenn man da an die älteren generationen denkt die 30 ,40 jahre gearbeitet haben weiss nich wo da noch gerechtigkeit is. Aber trotzdem danke ich versuchs nu einfach mal auf dem weg des schweigens heb noch das geld ab vor dem ersten bezug und hoffe das beste.

  • Damti wäre ich vorsichtig; wenn du dir die Antragsformulare mal durchliest; da wird explizit gefragt danach, ob und was man in den vergangenen (ich glaube das waren:) 3 Jahre(n) hatte und was daraus geworden ist. Also, wenn du das schon so vorhast, verbrauche es sinnvoll und vor allem "nachweisbar"...

  • @ Zwergl


    Nun hinsichtlich der Fristen folgendes: ALG I wird bis 30.12.09 gezahlt (warum eigentlich nicht bis 31.12.09???
    und Vorausleistugnen nach ALG II werden erst ab 01.01.2010 geleistet.


    wenn also zum gegebenen Zeitpunkt keinerlei Geld vorhanden ist um den Lebensunterhalt zu bestreiten besteht ein berechtigter Anspruch.


    Etwas anders sieht es mit den wahrheitsgemässen Angaben aus, die Du im Antrag angeben musstest, hier würde ich ganz offen vorgehen und dies umgehend melden!


    Alzheimer lässt grüssen!


    Notfalls kann ja eine Neuberechnung erfolgen!


    Was den Verbrauch des Geldes betrifft, wird Dir vorgehalten werden können das Du somit selbstverschuldet zu dem Umstand der Bedürftigkeit beigetragen hast.


    Insofern auch richtig, es sei denn Du hättest Dir zuvor von Bekannten Geld geliehen um die Bedingungen für das Kind her zu richten und hast aufgrund dieser Schulden dann die Entscheidung getroffen die versicherung zu kündigen und diese Leistungen an die Bekannten zurück zu zahlen, da Dir bewusst war das Du in nächster Zeit eh nicht in Arbeit kommst und es dann nicht mehr gewährleisten konntest.


    Unter ALG I ist der Bestand der Versicherung nicht von Relevanz - aber wie gesagt bei ALG II Bezug schon und wenn Du dem Sachbearbeiter erklärst das Du davon ausgegangen bist das zum 31.12. eben diese versicherung nicht mehr bestand und auch kein Geld mehr davon übrig sein wird, wegen des Schuldenausgleiches wird man das dort wohl zur Kenntnis nehmen müssen. Kannst ja sagen das Du zunächst etwas im Unklaren darüber warst ob Du das angeben musstest.


    Du kannst das Ganze aber auch einfach ruhen lassen und abwarten ob es auffällt nur ist dann die Frage ob man es Dir dann in der Version abnhemen wird!


    Lirafe hat ja auch drauf hingewiesen: Verbrauche es sinnvoll und vor allem nachweisbar!


    Unter diesem Aspekt könnte es ja sein das Du bei Deinen bekannten schon etwas länger in der Kreide standes, schon mal für ne Reparatur oder vom Urlaub her ect. finden lässt sich da sicher etwas.


    Es sollte auch nur mit normalem Menschenverstand nach zuvollziehen sein.


    gruss