hallo ihr lieben,
das bafög meines mannes wurde am 26.10.2009 abgelehnt gem. §48 bafög für den bewilligungszeitraum 10/09-09/10 weil die vorrausetzungen des §48 abs 2 bafög nicht erfüllt sind. am telefon gab man uns die auskunft er könne jetzt nie wieder einenantrag stellen da der §48 in kraft getreten ist. stimmt das? oder können wir 09/10 einen neuen antag stellen?
wie verhält sich das mit dem wiederspruch? wie lange haben wir das zeit? das amt hatte bis jetzt en bogen für die berechnung meines unterstützendesn algII sodas wir da nicht viel machen konnten. ist das jetzt noch möglich?
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
lg aus dresden