Hallo ihr Lieben!
Ich bin alleinerziehende Mutter und bekomme Arbeitslosengeld 2, da ich noch 1,5 Jahre Erziehungsurlaub habe. Der Erzeuger meiner Tochter zahlt kein Unterhalt. Ich bin während meiner Ausbildung schwanger geworden und habe mich damals für 3 Jahre Erziehungsurlaub entschieden. Meine Tochter hat einen Schwerbehindertenausweis aufgrund ihres schweren Herzfehlers.
Ich habe einen neuen Freund der in Bayern wohnt und wir planen bald zusammen zu ziehen. Jetzt weiss ich nicht ob mir überhaupt noch Leistungen zu stehen, denn mein Freund hat einen Job. Nur eigentlich muss er ja nicht für die kleine mitzahlen und ich kann auf aufgrund der noch regelmäßigen Arztbesuche auch nicht arbeiten gehen. Noch habe ich ein Attest was ich auch immer wieder bekommen werde bis sie 3 Jahre alt ist.
Ich habe folgende Frage: Bekommen wir noch unterstützende Leistungen? Denn es muss ja auch einer die Krankenkassenbeiträge bezahlen! Wer kommt dafür auf?
Ich habe mal gehört das es dieses Wohnen auf Probe man machen kann, in dem man ein Jahr auf Probe wohnt und weiter seine Bezüge bekommt für den Fall das die Beziehung in die Brüche geht. Meine Gemeinde sagte sie machen das halt bei Päärchen wo einer der beiden nicht der leibliche Elternteil ist. In Bayern sagte man mir, das man das von Fall zu entscheiden muss. Wie seht ihr denn Fall bei uns?
Wohngeld, Kindergeld und UVG die laufen weiter soweit ich das jetzt rausgefunden habe.
Bitte melde euch auf meine Frage
Danke schonmal für die Antworten
Annabel