Studentin und Hartz 4 Empfänger

  • Hallo.


    Ich habe mich schon durch das "ganze" Internet gewühlt und nichts gefunden, dass unserem Fall entspricht.


    Wir sind ein junges Pärchen von 22 und 24 Jahren und möchten im nächsten Jahr zusammenziehen. Wir wohnen beide noch bei unseren Eltern.


    Ich bin Studentin, erhalte Bafög ( ca. 400€ + 74€ Wohnzuschuss) und gehe jobben ( 400€ Basis, meist komme ich auf um die 350€. Zusätzlich werde ich, wenn ich ausziehe 100€ vom Kindergeld erhalten.
    Ich komme dann also etwa auf 850€.


    Mein Freund hat gerade seinen Schulabschluss nachgeholt, ist auf Ausbildungssuche und erhält deshalb Hartz 4 + Grundsicherung.


    Nun ist meine Frage, ob er, wenn er mit mir zusammenzieht noch den gleichen Anspruch hat oder ob ich ihn "mitversorgen" muss Wir wohnen in Berlin. Eine Miete von 550€ warm ist kaum zu unterschreiten.


    Ich weiß das ist eine relativ spezielle Frage. Ich hoffe uns kann da jemand helfen.


    Danke schon im Vorraus

  • Also - wenn du Studentenbafög erhälst - und bald ausziehst, wirst du ja dann vermutlich nach Auszug den Höchstsatz des elternunabhängigen Bafögs erhalten; das sind so ziemlich genau 584 Euro. Dazu erhälst du - wie du schreibst - die 100 Euro Kindergeld (den Rest läßt du deinen Eltern?) und hast dan noch das Einkommen aus Minijob oder so.


    Das Bafög darf an und für sich maximal - wenn überhaupt - zur Hälfte als Einkommen angerechnet werden, weil die andere Hälfte ja "Kredit" von Vater Staat ist, wie du weißt. Mithin hättest du also 292 € anrechenbares Bafög, 100 € KiGeld und die in etwa 350 €, mithin 740 €. Selbst wenn also das Amt dein "Einkommen" berücksichtigt und dich in die Berechnung einbezieht, was den ALG II-Anspruch deines Freundes betrifft, wird nach Abzug der durch zwei zu teilenden Miete und unter Berücksichtigung des Freibetrages in Höhe von 165 €, den man anrechnungsfrei hinzuverdienen darf (also du in dem Fall) ,eigentlich nichts mehr übrig sein, was dir abgezogen werden könnte.


    Aber mal abgesehen von dem Ganzen könnt ihr ein Jahr lang "so" zusammen wohnen, ohne dass ihr gleich als BG (Bedarfsgemeinschaft) gewertet werdet und auch dein Einkommen berücksichtigt werden muß; ihr sagt (und erklärt schriftlich), dass ihr kein Paar seid und nicht füreinander einsteht. Nach einem Jahr dann allerdings funktioniert das so nicht mehr; dann müßte Vorstehendes greifen.


    Gruß. Lirafe