Auto Kaufen

  • Hi, ich habe vor mir mit meinen Mann ein neues Auto zu kaufen das wir Privat und auch Geschäftlich im Nebenerwerb nutzen, das Auto kostet ca. 8500€, wir können das Auto nicht Bar bezahlen sondern lassen uns es von der Bank Finanzieren.


    Kann es da Probleme mit dem Amt geben?

  • Hallo Nicole19,


    habt Ihr die geplante Selbstständigkeit der ARGE bereits gemeldet ???


    Eigentlich müsste es ja so sein und daraus resultiert dann das Ihr aufgrund des Vorhabens eigentlich einen Buissines-Plan erstellt haben müsstet der entweder von einem Steuerberater oder der Handels bzw. Handwerkskammer abgesegnet sein müsste.


    Darin sollte dann ja auch eine Finanzierung eine eben solchen Kfz aufgeführt sein, woraus resultiert das dann eigentlich kein Problem entstehen kann, weil ja enstprechend aufgeführt ist wie Ihr zu dem neuen Fahrzeug kommt.


    Die Fragestellung aber deutet darauf hin das ihr diese Planung vermutlich nicht gemeldet habt. Das sollte aber schnellstens geschehen, da grade bei Selbstständigkeit geschätzte und prognostizierte Zahlen bei der ARGE für die Weiterzahlung von Leistungen des ALG II herangezogen werden.


    Auch möchte ich kurz darauf hinweisen, das es eine Fördermöglichkeit von bis zu 3000€ für ALG II Bezieher hinsichtlich solcher Vorhaben in der Vergangenheit gab, ich weis aber nicht in wieweit diese noch bestehen.


    Auch gilt für den Bezug das eventuell Leistungen die nach ALG II zuviel bezogen wurden, dann zurück gezahlt werden müssen, zur Überbrückung gibt es aber eine sogenannte Eingliederungsbeihilfe, die ja evt. für einen von Euch beiden in Frage kommt, sofern dieser als Angestellter im gemeinsamen Unternehmen aufgeführt wird.


    Wie bereits geschrieben:


    wenig Angaben - wenig Antwort - den Rest kann man nur vermuten. Falls persönliche Dinge nicht für jedermann bestimmt übermittelt werden sollen mach dies über PN einfach auf meinen Namen klicken!


    gruss

  • Ich bin auch selbständig und habe das Auto "finanziert"; das ist gar kein Problem, egal ob als Selbständiger oder Privatperson. Das Auto gehört einem ja dann nicht und kann auch nicht "zu viel" wert sein, so dass es dadurch Streß gäbe, weil man den zulässigen Wert überschreiten würde. Das einzige Problem sehe ich darin, eine Bank zu finden, die das finanziert trotz H IV-Bezugs. Aber man kann solche Darlehensverträge auch mit einer Privatperson abschließen, die an einen und an die Rückzahlung glaubt.

  • Wie schon vorerwähnt; solange das Auto auf Darlehensbasis finanziert wird, gehört es dir/euch doch gar nicht und bis zur endgültigen Bezahlung wirst du vermutlich auch den Kfz-Brief nicht erhalten; also "kann" es doch nicht zu wertvoll sein. Bis es abbezahlt ist/sein wird, hat es schon Unmengen an Wert verloren und liegt dann mit Sicherheit unter dem zulässigen Betrag in Höhe von 7.500 Euro. (Bei mir ist das ebenso.)

  • Stimmt der KFZ Brief bleibt bei der Bank, ich bekomme nur eine Kopie.


    Hätte da gleich noch eine Frage, vielleicht kannst du da auch helfen, nutzt du dein Auto Privat und Geschäftlich?


    Wir würden es dann Privat und Geschäftlich nutzen wobei wir sicher mehr Km Geschäftlich damit fahren als Privat, wäre das dann ein Firmenwagen?

  • Ich habe mein Auto als Firmenwagen angemeldet; wie ihr das abrechnet, ist unterschiedlich möglich: entweder der Steuerberater (falls ihr einen habt), nutzt irgendwelche jährliche Abschreibungen oder ihr führt ein sog. Fahrtenbuch, in dem eingetragen wird, wie was wann gefahren wurde, also unterschieden wird in Privat- und "Dienst"-fahrten.

  • Einen Steuerberater haben wir nicht, das mit dem Fahrtenbuch hab ich mir schon gedacht, müssen dort alle Fahrten eingetragen werden oder nur die Dienstfahrten?


    Ich habe mal irgendwo gelesen das wenn man mehr Km Geschäftlich fährt als Privat ist das Auto ein Dienstwagen, stimmt das?

  • Ich kann dir das Ganze nicht mit letzter Sicherheit beantworten; drum habe ich ja diesen Steuerberater. Vielleicht könnt ihr (für weniger Geld, als ein Steuerberater kosten würde), einen Steuerberatungsverein aufsuchen/anrufen und diese Frage beantwortet bekommen. Seinerzeit, als ich mich selbständig machte, gab es vom Amt neben der Förderung auch die Möglichkeit, einen 'Steuerberater für 1 bzw. 2 Jahre zu beauftragen, dessen Kosten das Amt übernahm. Das nannte sich Coaching und wurde vom Amt natürlich nicht angepriesen; daher wissen bzw. wußten viele, die sich neu selbständig machten, nicht. Ob es diese Möglichkeit noch immer gibt, weiß ich nicht. Aber selbst, wenn es dieses Coaching nocht immer gibt, hängt es im einzelfall sicher davon ab, wie lange ihr selbständig seid; das sollte nur eine anfängliche starthilfe sein im Steuerdschungel. Kannst ja mal mitteilen, seit wann ihr selbständig seid und ob ihr eine Förderung erhaltet oder nicht; dann werde ich in meinem Steuerbüro noch einmal nachfragen.

  • Nur mal etwas Grundsätzliches: Die Förderung eines Leistungsempfängers nach ALG II ist bei Selbstständigkeit mit bis zu 3000€ möglich.


    Jede ARGE aber verbindet die Vergabe einer solchen Förderung aber mit anderen Kriterien.


    Mal wir zunächst ein sogenannter Bussines-Plan verlangt der entweder von einem Steuerberater aufgestellt sein muss oder von der Handels-oder Handwerkskammer abzusegnen ist, wieder andere setzen die Mittel so ein wie es bisweilen auch beim Arbeitsamt möglich war - also für anteilige Sozialversicherungsleistungen.


    Es ist aber auch möglich diese Mittel für die Anschaffung diversere Arbeitsmittel zu verwenden!


    Eine Info kann man sicherlich auch von guten Unternehmensberatern erhalten, wobei diese bisweilen einen Großteil der dann Zuteilungsreifen Summe für Ihr Beratungshonorar einsacken! Deshalb sind etliche Kommunen, nicht zuletzt weil diese Honorarleistung auch eine gute Einnahmequelle darstellt, dazu über gegangen in Ihren Bürgerbüros angeschlossene Bereiche anzubieten die diese Leistungen ebenfalls erbringen. Als Leistugnsbeziher kann man edaher gezwungen sein bei eben solchen Beratungsstellen vorstellig werden zu müssen sonnst gibt's gar nichts an Förderung, logisch das dann wenn man solche Mittel besitzt, der Antragsteller dann sehr schnell erkennen muss das er im Grunde doch nur warmen Wind verkauft bekommt statt des von Ihm erhofften Kapitals für einen Start in die Selbstständigkeit:

  • Hallo Horst, uns geht es eigentlich gar nicht um eine Förderung, uns ist es nur wichtig das es keine Probleme mit dem Auto gibt aber wie lirafe gesagt hat gibt es da keine da das Auto der Bank gehört bis es bezahlt ist, jetzt tat sich noch die Frage auf ob das Auto ein Privat oder Dienstwagen ist da wir mehr km Geschäftlich Fahren würden als Privat.