Einkommensanrechnung - einmaliger Nebenverdienst

  • Hallo miteinander,


    ich bin absoluter Neuling was Sozialleistungen angeht, ich erkundige mich für eine Bekannte, die einen Rat benötigt. Folgende Situation:
    ALG-Empfaengerin (I oder II - keine Ahnung), ca 800 euro, Kindergeld für zwei Kinder 350 euro plus 165 euro aus einem Minijob. Mann mit festem Einkommen ist vorhanden und meine Bekannte ist über 25 - falls das eine Rolle spielt.
    Nun besteht die Moeglichkeit einmalig in einer Woche 700 euro netto zu verdienen (Messetaetigkeit).
    Wuerden diese 700 euro voll auf den naechsten Monat angerechnet? Oder nur teilweise? Gibt es Regelungen, die ihr erlauben, das Geld zu behalten? Mir geht es nicht um Tipps, wie sie der ARGE Einkuenfte vorenthalten kann, ich suche vielmehr nach "legalen" Moeglichkeiten, ein bisschen des Geldes zu behalten- falls sowas denn moeglich ist.


    Freue mich über Antworten,
    mit besten Gruessen,
    Kreisel

  • Hallo Kreisel!


    wenn es darum geht soviel wie eben möglich an Geld behalten zu dürfen von dem was man verdienen kann, sollte Deine Bekannte den Freibetrag von 100€ Hinzuverdienstmöglichkeit nutzten, darüber gelangt von jedem Euro dann nur noch 1/5 in die eigene Tasche den Rest behält die ARGE ein. Bei einem 400€ Job sind das 160€ / 240 € bei besagten 700€ wären das demnach 220€ / 480€ sofern besagte Regelung zur Anwendung kommt, denn eigentlich kann der AG das ja nicht unter 400€ Job mit 30% Pauschalversteuerung laufen lassen! Also wäre ich AG würde ich zumindest auf 2 Auszahlungen hinwirken, als AN mit ALG II Bezug wären mir hingegen 7 Auszahlungstermine lieber! Letztlich ist alles eine Frage der möglichen Arbeitszeiten an denen der AG meine Arbeit als AN benötigt! Neben des Messetermines gibt es ja auch noch Tätigkeiten in der Messevorbereitung und der Messenachbearbeitung!?


    Gruss


    Ps.: Für mich gehören die Regelungen um die 400€ Jobs abgeschafft - die waren ursprünglich mal dazu gedacht Studenten und Hausfrauen die etwas hinzu verdienen wollten auch im Markt zu platzieren und natürlich auch dafür beim AG abzukassieren mit einer Pauschale - inzwischen haben wir ja auch die Haushaltsnahen Tätigkeiten, wer also braucht da noch den Sektor der Niedriglohnbeschäftigten auf 400€ Basis doch nur die gierige Unternehmerschaft!

  • Hallo Horst Grunert,


    danke für deine Antwort, ich werde mich erkundigen, ob man den Verdienst mehrmal auszahlen lassen kann. Und ich gebe dir recht, solche 400euro Jobs tragen wenig zu einer Wiedereingleiderung bei. Ich melde mich nochmal wenn es neue Infos gibt!


    mit bestem Dank,
    Kreisel