Großes Durcheinander

  • Hallo zusammen


    mein problemstellung lautet wie folgt:


    seit nun mehr 2,5 jahre wohnt meine tochter bei mir(papa).ich habe damals das aufenthaltsbestimmungsrecht in einem gerichtsverfahren zu gesprochen bekommen.meine tochter ist jetzt 3 jahre und 4 monate alt.


    ich war mit der mutter der tochter verheiratet.jetzt kommt es zu meinem problem.die ex-frau hat während wir noch verheiratet waren ein weiteres kind bekommen was dann automatisch ehelich ist. :(


    ich habe die vaterschaft angefechtet leider zieht sich das verfahren dann doch etwas in die länge.


    die ex-frau will natürlich jetzt unterhalt für das kind haben aber selber für die tochter die bei mir lebt keinen geben.jetzt mußte ich beim jugendamt alle unterlagen einreichen um die unterhaltspflicht zu ermitteln.


    was mich dabei etwas verwundert das ich laut aussage des jungendamtes für beide kinder den unterhalt verdienen müße zumindestens bis die vaterschaft feststeht


    jetzt ist das auch so das meine tochter in den kindergarten geht und ich natürlich den beitrag sowie das essensgeld auch bezahlen muß :(


    ich muß dazu sagen das ich auch voll berufstatig bin


    was mich bei der berechnung so erstaunt das diese ganzen beitrage und unterhaltsforderungen mir gegnüber so weggewischt werden.:mad:


    ich hoffe ihr könnt etwas licht ins dunkle bringen und mir vieleicht ein paar hilfestellungen geben.


    gruß

  • Also dein Standpunkt ist richtig. Deine Ex-Frau bzw. die Mutter eures gemeinsamen Kindes müßte eigentlich Unterhalt an dich zahlen. Rechtlich gesehen ist es leider (zunächst) richtig, dass das vor eurer Scheidung geborene weitere Kind als dein Kind eingestuft wird. Aber die Klärung wird folgen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das allzu lange dauert. Läuft denn die Scheidung schon? Bis dahin würde auch ich versuchen, nicht für das "andere" Kind zu zahlen bzw. zumindest ist es ja so, dass - selbst, wenn die sagen, du müßtest das -, sich der Unterhalt gegeneinander aufhebt. Da dein Fall aber recht dumm liegt, würde ich dir dringend raten, einen Anwalt aufzusuchen. Beantrage beim für dich zuständigen Amtsgericht kurzfristig einen sogenannten "Beratungsschein". Der ermöglicht es dir, für einen Kostenbeitrag von zunächst einmal (für die Erstberatung, damit du weißt, wóran du genau bist oder wie du vorgehen kannst) 10 Euro eine Beratung bei einem RA zu erhalten. Hierbei beachte aber unbedingt, dass du ausschließlich zu einem Fachanwalt für Familienrecht[B][/B] gehst, nicht zu irgendeinem Anwalt, weil der gerade um die Ecke seine Praxis hat oder so.

  • hallo lirafe


    schön das du so schnell antwortest.


    nun zu deinem post.ja geschieden bin ich schon seit 4 monaten aber es ist nun mal das problem es ist halt ehelich noch geboren worden.


    jetzt ist das halt so das die beistandsschaft des jugendamtes ganz schön druck aufbaut wie mit sehr knappen fristen und halt auch sofort mit gericht droht.


    das mit dem ra werde ich wohl machen müßen.


    nach meinem menschlichen dafürhalten sollten sich doch zwei beträge gegenüber ausgleichen.


    bin etwas angefressen weil es mir so nicht in den kopf will

  • Es muß ja auch nicht in deinen Kopf gelangen, weil dein Bauchgefühl stimmig ist; das ist das eine. Das andere ist die Sicht des Amtes (die falsche) Sicht. Also solltest du wirklich ohne Zeitverzögerung einen Anwalt aufsuchen, weil das sonst noch ewig dauern könnte. Mitunter wirken schon "einfache" Anwaltsschreiben Wunder. Auf jeden Fall bist du im Recht, so wie sich das darstellt, und das solltest du ohne längere Verzugszeiten, die für dich eh` Kosten bedeuten, in Angriff nehmen, am besten "gestern". Ich wünsche dir Erfolg, der unter anderem auch von einem richtig ausgewählten Anwalt, eben einem für Familienrecht, abhängt.

  • Ich würde die frau anklagen - sie soll für Ihre Tochter, die bei Dir lebt, Unterhalt zahlen.
    Angriff ist die beste verteidigung!
    So wie Du es beschreibst, hat das Amt nur mit klagen gegen Dich zu tun. Bürokratisch gesehen, müssen sie nur die Ärmste verteidigen. Wenn sie klage von Dir haben - müssen sie dann Dich verteidigen.. Tu es!


    Wünsche Dir viel Glück!

  • Hallo!


    Ich rate ebenfalls ganz dringend dazu, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und die Vaterschaft zu dem zweiten Kind anzufechten.


    Falls das zweite Kind doch eventuell deins sein könnte, lege jeden Monat den Unterhalt zurück auf ein Sparkonto, die Repressalien des Jugendamtes musst du aushalten. Denn es ist so, den Unterhalt, den du jetzt zahlst für das zweite Kind, den müsstest du dir vom tatsächlichen Vater zurückholen, das ist meist aussichtslos, weil dieser ja nun auch laufenden Kindesunterhalt zu zahlen hat.


    Gruß

  • hallo liebe leute


    bin schlauer aber irgendwie dann doch nicht


    habe mit einer anwältin den fall besprochen so wie ihr es mir nahegelegt habt.


    jetzt kommts:


    nach rücksprache mit der beiststandsschaft ist das wohl alles so richtig.


    da das neue kind erst ein halbes jahr alt ist braucht natürlich auch keien arbeit augenommen werden.ich habe damals weitergearbeitet und das mit einer tagesmutter gelöst.hat richtig gut funktionoiert :)


    aber nun zu der berechnung.da ich ja arbeiten gehe und geld verdienen kann man die unterhaltsforderungen nicht miteinander verrechnen da ja die andere seite nicht leistungfähig ist.


    und da ich der einzige der bin der leistungsfähig ist bin ich beiden kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet.
    irgendwie ist das schon kurios.!!!!
    schlau gemacht schnell ein kind kriegen das man für das andere nicht zahlen muß.


    wohlgemerkt hier spricht ein mann :cool:


    bin ziemlich enttäuscht darüber aber recht haben und recht kriegen sind halt zwei seiten.


    und das finde ich sehr ungerecht!!!!


    desweiteren kommt ja auch noch hinzu das ich selbst den kindergarten beitrag nicht angrechnet bekomme.


    mit dem thema bin ich noch nicht durch.