Vielleicht weiß dies jemand:
Ich bezog bis vor ca 4 Jahren ALG I, danach wäre Hartz4 gekommen, hab ich aber drauf verzichtet mit dem Gedanken, es stünde mir sicherlich nichts zu, da mein Mann verdient. Erfolglos hab ich dennoch weiterhin nach Arbeit gesucht und war (vor 2 jahren ungefähr) sogar ca 2 Monate in nem Mini-Job. Unterbricht dieses kurze Arbeitsverhältnis die Arbeitslosigkeit in dem Sinne, daß ich neu beantragen könnte und meine Verzichtserklärung seinerzeit nichtig ist?