Kindergeldzuschlag - was darf als Einkommen angerechnet werden?

  • Hallo zusammen,


    wie schon im Titel geschrieben, interssiert es mich, was genau als Einkommen beim Kindergeldzuschlag angerechnet werden kann/darf.
    Unser Antrag wurde jetzt abgelehnt, da wir angeblich ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von fast 3000€ hätten.
    Wenn dies so wäre würde ich sicher keinen solchen Antrag stellen müssen.


    Da ein Mann (Alleinverdiener) die Woche über auf Montage ist bekommt er 1x steuerfreie Reiskosten,
    1x Resiekosten pauschal Lohnsteuer versteuert und 1x Reisekosten Steuer- & SV pflichtig(steht so auf dem Lohnzettel und ist jeweils als Reisekosten ausgewiesen)


    Da mein Mann diese Kosten (für Übernachtung und Essen) beim Arbeitsbeginn ausgelegt hat, ist es mir nicht verständlich warum die Familienkasse, die Reisekosten beim Kindergeldzuschlagantrag mit einberechnet. (Ohne Einrechnung kämen die nie auf o.g. Bruttoeinkommen).


    Im Schnitt arbeitet er 168h im Monat und lt Lohnzettel hat er ein maximalen Arbeitsbruttolohn von ca 1760€...


    Wir bekommen für 3 Kids insgesamt 560€ ...


    Könnt ihr mir weiterhelfen???


    Lg AnSeCoDa

  • Lege möglichst umgehend Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein; notfalls zunächst auch erst einmal fristwahrend ohne Begründung mit dem Hinweis, dass die Begründung folgt. Oder du begründest genau so - unter Benennung der konkreten Zahlen -, wie du hier argumentiert hast. Vielleicht ist es in deinem / eurem Fall sinnvoll, das Ganze persönlich vor Ort abzugeben und noch ein - zwei Worte mit dem Sachbearbeiter zu wechseln. Wie hoch genau die Einkommensgrenzen sind, damit man den Kindergeldzuschlag erhält, weiß ich nicht, doch es gibt hier im Forum in der allerobersten Menueleiste den Unterpunkt "sonstige Sozialleistungen", den du anklicken kannst und der weiterführt auch zum Thema "Kinder(geld)zuschlag".

  • Ja, das ist aber keine Begründung, sondern eine Frage; also "begründe" den Widerspruch richtig, wenn du Erfolg haben willst, denn sonst wird auch der Widerspruch mangels plausibler Begründung abgelehnt und das Ganze ist dann wirksam ohne weitere Möglichkeit einer Anfechtung.

  • habe grad ein langes telefonat mit unserem Steuerberater gehabt....lt. seiner Aussage müssen die mehrere Methoden haben um den Anspruch zuberechnen...
    was aber nun bei mir rausgekommen ist,wäre:


    * Reisekosten dürfen nicht mit angerechnet werden,solange sie Lst fei sind...


    in unserem Fall hat der Arbeitgeber (ob wissendlich oder nicht) ein falsches Bruttoentgelt angegeben...ich weiß jetzt wie ich den "neuen"Widerspruch" formulieren muss...


    LG Anne