ratlos

  • Hallo zusammen,
    bin momentan etwas ratlos, wie viele vermute ich mal.


    Ich (ALGII-Empfänger 299,70€ bis März 2010), Partner (berufstätig ca 970 € netto) und Kind (5 Jahre Kita)


    Wir wohnen in einem kleinen Haus vom Onkel. Da wir uns um alles selber kümmern, brauchen wir keine Miete zahlen. Zahlen alle anfallenden Kosten ( Grundsteuer, Abfall, Strom, Wasser, usw.) selbst. Da früher nur Ofenheizung drin war, hatten wir überall EVO-Heizkörper einbauen lassen, die laufen alle über Strom. Haben wir alles auch selbst bezahlt (da waren wir beide noch arbeiten). Strom, Heizung und Warmwasser läuft alles über ein Zähler, was nun sehr ungünstig ist, da Amt einen Pauschalbetrag nimmt als Berechnung.
    Da wir 2008 guten Stromverbrauch hatten, hat uns die Stadtwerke mit der Abschlagszahlung runtergesetz. Letzter Winter war sehr lange kalt hatten wir natürlich höheren Stromverbrauch 2009. Also eine Nachzahlung von ca. 800,00€.
    Nun meine 1. Frage, übernimmt das Amt ein Teil von der Stromnachzahlung?


    Ich hatte im Oktober meinen Folgeantrag gestellt, jetzt kam der Bescheid. Das Amt hätte uns für das Jahr 2009 falsch berechnet, ich müsste ca. 50€ nachzahlen, wurde gleich abgezogen. Dürfen die das so einfach?
    Ich bekomme ab Mai 2010 nur noch 109€, da so ein Zuschlag wegfällt. Steht uns eventuell Wohngeld zu?


    Achso, Kindergartenplatz sollen wir auch komplett selbst bezahlen, bin schon seit August im Widerspruch. Hatte jetzt mal nachgefragt was da nun ist, ich solle mich in Geduld üben. Klasse, oder?


    Sorry, ist sehr umfangreich. Vielleicht kann uns jemand helfen.
    Danke im Vorraus.


    Liebe Grüße stinki

  • Du kannst nach 3 Monaten Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen.


    Ein Widerspruch muss in dieser Zeit bearbeitet sein. Hebe dir alle Belege über die Kosten auf,
    denn wenn deinem Widerspruch abgeholfen wird, dann muss das Amt auch diese Kosten dir erstatten.



    Gruß Klaus

  • Also Stromkosten übernimmt das Amt normalerweise nicht; das in eurem Fall zu separieren, dürfte schwer sein; das, was das Amt übernimmt, sind wohl die anderen, von dir aufgeführten Nebenkosten evtl. eines Teilbetrags der Stromrechnung? Wieviel davon ist denn auf den Strom /Heizung anzurechnen laut Aufrechnung Amt?


    Das ist das Eine. So - Wohngeld steht euch im Falle von H IV, also ALG II-Bezug nicht zu. Das schließt sich gegenseitig aus, weil man entweder soviel Einkommen hat, dass man keinen ALG II-Anspruch hat und daher Wohngeld beantragen kann, oder aber man hat so wenig Einkommen, dass man ALG II-Anspruch hat, bei dem die Kosten der Unterkunft dann gleich berücksichtigt werden (wie es bei euch ja auch ist).


    Der Kindergartenplatz ist eine ganz andere Sache; für die Berechnung dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig; du mußt dich daher deswegen dorthin wenden - mit Bescheid etc.


    Warum ´habt ihr keinen Mietvertrag? Ihr könntet doch einen Mietvertrag mit dem Onkel schließen - und wenn auch nur für "kleines" Geld, damit ihr einen Teil der Kosten auffangen könnt, die durch das Wohnen entstehen.