Unterhaltszahlungen, wenn neues Kind dazukommt

  • Hallo,


    ich habe heute schon den ganzen Tag im Forum nach einer Antwort auf mein Problem gesucht, ohne Erfolg. Nun versuche ich es auf diesem Weg:
    Ich lebe mit unseren gemeinsamen Kindern (8,11) derzeit von meinen Ehemann seit April 2009 getrennt. Im Mai 2009 wurde eine Ehescheidungsfolgevereinbarung von meiner Anwältin erstellt, in dem alle rechtlich wichtigen Dinge geregelt wurden (Sorgerecht, Umgangsrecht usw.) Dieser Vertrag wurde vor einem Notar von beiden unterschrieben.
    Nun wurde mit bekannt, daß er mit seiner neuen Freundin im Sommer 2010 ein Kind erwartet. Sie werden dann in einer gemeinsamen Wohnung leben.


    Derzeit bezahlt er für die Kinder Unterhalt von je 276 € , auf Ehegattenunterhalt habe ich verzichtet. da bis zum Selbstbehalt nur 50 € für mich übrig geblieben wären. Darauf kann ich gern verzichten.
    Nun meine Frage: Kann er den Unterhalt für meine Kinder kürzen, nur weil ein weiteres Kind dazukommt?
    Wie kann ich mich davor schützen, daß er willkürlich darüber entscheiden kann, wieviel er zahlt?
    Er hat mir in einem Gespräch nämlich angedeutet, daß er noch nicht weiß, ob er weiterhin den Unterhalt für die Kinder, wie vereinbart zahlen kann.


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.


    Schönen Abend an alle.

  • Es gibt seit kurzem eine neue veränderte Gesetzeslage, die solche Situationen regelt. Es werden Prioritäten gesetzt zwischen neuen Kindern, Kindern aus alter Ehe, aktueller Ehefrau und Ex-Ehefrau.


    Links zu diesem Thema:


    http://www.derbeistand.de/uhrecht09.htm


    http://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsrecht_003828.html



    Zusammengefasst: Es ist gut möglich, dass dein mann wegen begrenzter Mittel den Unterhalt kürzen kann. Die neue Gesetzeslage benachteiligt die Ex-Ehefrau.


    Dein Mann kann aber auch zu recht den Unterhalt kürzen, da er für mehr Personen sorgen muss (deine Kinder + neues Kind)

  • Wenn das Kind das ist lass beim Jugendamt einen neuen Titel erstellen. Er ist gezwungen sich an den Titel zu halten und kann nicht willkürlich den Unterhalt kürzen. Den Unterhaltstitel kannst aber nur Du ändern lassen, es kostet dich aber nichts.