Wohne seit Februar 1989 in meiner Jetztigen Wohnung 59 qm 502€ Warmmiete.Nun ist mein mann am 07.10. verstorben und die Arge ,ich beziehe Hartz 4 ,sagt ich muss bis spätesten mai 2010 ausziehen.Meine Frage muss ich nach 20 Jahren aus meiner Wohnung ausziehen man sagte mir das die Arge das nicht könne da ich schon so lange hier wohne .Bin 55 Jahre alt .
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Die Wohnung ist zu groß und zu teuer für eine Person.
Die Arge wird von Steuergeldern finanziert und nicht von Sozialabgaben wie die Arbeitslosenversicherung. Daher ist es in unser aller Interesse, dass du eine angemessene Wohnung findest.
Nur weil du seit 20 Jahren in der selben Wohnung lebst, hast du noch lange nicht einen Sonderbonus verdient.
Die Gesetzeslage ist eindeutig und macht keine Ausnahmen, daher ist es falsch was man dir gesagt hat und ein Umzug ist unabwendbar. Es sei den es zieht eine weitere Person bei dir ein.
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Mäßige bitte deinen Ton, die Fragestellerin könnte vermutlich deine Mutter sein. Die Aussage, der Umzug sei unabwendbar ist Blödsinn und verbreitet nur Panikmache, jedenfalls ist es nicht in meinem Interesse das die Fragestellerin eine "angemessene" Wohnung neu sucht, deshalb spreche ich dir ab, daß du in aller Namen hier schreibst.
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was ist an "angemessen" FALSCH ?
Es stimmt was ich gesagt habe und jemand der falsches schreibt um gute Laune zu verbreiten ist hier nicht gefragt.
Und meinen Ton wähle ich wie ich will ob es dir gefällt oder nicht !
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Hi, sry dass ich mich da einmische, aber das mit dem nur 20 jahre das find ich etwas heftig.
Für jemand, der solange in einer Wohnung lebt, gilt meistens my home is my castle. Das ist mehr wie ne Whg!!!
Mein beileid zum Tode Ihres Mannes.Es gibt Härtefallregelungen, die ich für Berlin gefunden hab, ich hoffe die gelten für alle. bitte mal nach googlen.
Härtefallregelungen
nach den Berliner Ausführungsvorschriften Wohnen
Überschreitung der Richtwerte um bis zu 10 Prozent möglich insbesondere bei:
Alleinerziehenden,
längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre),
wesentlichen sozialen Bezügen (zum Beispiel Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen,
Kitas),
über 60-jährigen Hilfeempfangenden,
Schwangeren,
Personen, die in absehbarer Zeit kostendeckende Einkünfte haben,
höherem Heizungsbedarf (zum Beispiel aus gesundheitlichen und altersbedingten
Gründen).
Keine Maßnahmen zur Senkung der Wohnkosten gegebenenfalls bei:
schwerer Krankheit oder Behinderung, sofern dadurch ein Umzug unmöglich
wird,
über 60 Jahre alten Hilfeempfangenden nach längerer Wohndauer, wenn die Hilfebedürftigkeit
zukünftig unwahrscheinlich wird (zum Beispiel durch Rentenansprüche),
einmaligen oder kurzfristigen Hilfen,
Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern.
Ausnahmen gelten auch für behindertengerechte Wohnungen, die entsprechend genutzt werden.
Außerdem: Wenn die Warmmiete allein wegen gestiegener Betriebskosten nicht angemessen
ist, soll die Aufforderung zur Kostensenkung bis zur Überprüfung der Richtwerte nach dem
Mietspiegel von 2009 ausbleiben.Viel Glück.
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Hallo etaner,
was uniamni schreibt ist nicht richtig. Wenn du nicht ausziehst bekommst du nach 6 Monate nur die Miete bezahlt die Dir als Alleinstehende Person zusteht, den Rest der Miete mußt du dann aus deiner Regelleistung bezahlen.
Zum Umzug kann Dich niemand zwingen!!!!uniamni
man kann auch freundlich antworten, und bevor du irgendwas schreibst, dann erkundige Dich vorher ob Deine Aussagen auch RICHTIG sind. -
Gut dass die Härtefallregelungen hier schon erwähnt wurden, sonst hätte ich das jetzt gemacht.
Die erste Antwort finde ich schon ziemlich kalt und zum Glück ist im Gesetz noch Menschlichkeit vorhanden.
Herzliches Beileid und viel Glück im Übrigen @ etaner. -
Ich bin davon ausgegangen, dass Sie kein Interesse hat die 1/2 ihres Regelsatzes für ihre Miete abzuzweigen.
Und es gibt auch keine Anzeichen dafür, dass Sie es vor hat.Falls mein Ton im ersten Kommentar noch andere stört, dann tut es mir Leid. Es ist nicht meine Absicht euch den Tag zu versauen.
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@ uniamni
Deine Antworten sind richtig und waren ok im Ton. CATWEEZLE bringt hier nur schlechte Stimmung rein. Wahrheit ist Wahrheit und niemand muß alles umfassend wissen. Und was er dann hier vorbringt, sollte richtig sein und das war es von dir!
Ja, der Umzug oder das Selbstbezahlen der Wohnung ist normal bei HARTZ IV. Es lebe unser Sozialstaat. Aber jeder bekommt das was er verdient! Wenn man SPD, CDU, FDP wählt bekommt man die Quittung. Die SPD hat zwar HartzIV erfunden, aber die anderen Parteien nutzen es unvermindert und so sind sie auch schuldig. Das schlimme ist ja nur, dass vor Hartz die BRD fü Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zwischen 30 - 35 Milliarden ausgab und jetzt das gleiche bezahlt und dazu noch das soziale Leben vergiftet hat.
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uniamni und trailer85
Vielleicht schafft ihr Zwei es ja auch, zu unterscheiden. Wenn ggf. eventuell etwas richtig in der Aussage ist, schließt das noch lange keinen vernünftigen - also sprichwörtlich "humanen" Ton -, also ein wenig Einfühlsamkeit aus. Alles kann, nichts muß, aber wir sind hier in einem Forum, in dem es um soziale und mitunter auch mal um zwischenmenschliche Belange geht und ich sehe das Problem nicht, etwas, das man schreiben möchte, in (wenigstens dem Fall) nicht auch einfühlsam von sich geben zu können. Aber es gibt wohl Unterschiede, was Bildung und emotionale Intelligenz betrifft; das wurde hier deutlich und es ist schade.etaner
Der Verlust deines Mannes tut mir leid; ich hoffe, du kommst über die schwere Zeit hinweg und läßt dich nicht auch noch von "formalen" Schwierigkeiten `runterziehen. Vermutlich wirst du dich mit dem Gedanken abfinden müssen, eine etwas kleinere und kostengünstigere Wohnung zu finden. Vielleicht hilft dir das auch über schmerzliche Erinnerungen hinweg. Dennoch bleibt dir natürlich noch der Weg, vorher ein (möglichst) persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in dem für dich zuständigen Amt zu führen, damit du herausfindest, ob es nicht doch die Möglichkeit der Zuzahlung der Differenz zur ortsüblichen Miete oder aber die Möglichkeit eines etwas späteren Umzuges für dich gibt.Gruß. Lirafe
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