Anrechnung beim Kindergeld

  • Hallo,


    erstmal kurz allgemein zu meinem Fall: Ich bin Student,wohne allein, habe keinen Baföganspruch, bin schwerbehindert (80%), bekomme monatlich Pflegegeld ca 120€ (Gehörlosenhilfe) und Wohngeld (90€) und ich jobbe nebenbei. Meine Mutter bekommt für mich das Kindergeld.Da ich als Student weniger als 10000€ im jahr 2008 verdient habe, bekam ich im Juli 2009 eine Steuerrückzahlung.


    Durch die Behinderung erhöht sich die Einkommensgrenze von 7680 um den Pauschbetrag von 1060€ auf 8740€.


    Hier meine Frage: Werden mein Gehalt,mein Wohngeld und mein Pflegegeld als Einkommen berücksichtigt?
    Ich möchte gerne zusammenrechnen, ob ich zuviel verdient habe und weiß nicht, was ich berücksichtigen soll.


    Die Dame am Telefon der Kindergeldkasse sagte mir: ich soll davon ausgehen, dass alles als Einkommen zählt. Aber sie konnte mir nicht sagen, ob das Pflegegeld nun dazuzählt oder nicht. Sie sagte das wird dann im Einzelfall geprüft. Und genau das irritiert mich.


    Soll ich das Pflegegeld berücksichtigen? (Das wären so 12x120€)
    Soll ich eine Steuerrückzahlung für das Vorjahr auch berücksichtigen?Zählt sie als Einkommen?


    lg BM

  • Hallo !


    Die Steuerrückzahlung zählt nicht als Einkommen im neuen Jahr. Das Pflegegeld wird mitgerechnet sowie alle anderen Posten die du genannt hast.


    Das Problem hatte ich als Student auch, daher habe ich alle Belege für Bücher, Büromaterial, Laptop, Computer aufgehoben und als Sicherheit aufbewahrt. Diese Ausgabenbelege können dir dabei helfen die Einnahmenseite zu schmälern, wenn diese zur Debatte steht.


    Ich hatte in einem Jahr mehr als die 7680€ verdient (ungefähr 9000,-€) habe aber keine Aufforderung zur Rückzahlung erhalten.


    Hätte diese aber durch meine gesammelten Quittungen abwehren können. Denn Ausgaben für Ausbildung & Studium werden vom Einkommen abgezogen.

  • Danke für die tolle und schnelle antwort.


    Ich habe somit zwar auch zuviel verdient, aber ich kann einige abrechnungen noch rüberretten :)


    Und Rückmeldegebühren und Fahrtkosten (behindertenausweismarke) kann ich ja notfalls noch nachweisen.