Ich habe vor einigen Monaten ,meinen Lebengefährten kennen gelernt.Und jetzt überlegen wir ob wir zusammen ziehen.Ich lebe mit meinen 5 Kindern von Hartz4.Mein Partner arbeitet als Dachdecker,hat aber Privatinsolvenz laufen und Zahlt Unterhalt für seine 2 kinder aus erster Ehe.Haben wir weiterhin anspruch auf Hartz4 wenn wir zusammen ziehen?
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Hallo,
soweit ich weiss besteht weiterhin Anspruch auf HartzIV,aber wie hoch dieser sein wird kann ich dir nicht sagen.
Du hast auch dann noch, wenn ihr zusammen gezogen seid, 1 Jahr lang Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende ( wenn er nicht der Vater deiner Kinder ist).
Zumindest ist es bei uns so.Vlt. konnte ich dir ein klein wenig weiterhelfen, aber ich denke mal das noch andere Antworten kommen werden
LG Bibbl
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Hängt vom Einkommen deines Lebensgefährten zusammen !
Wenn ihr zusammen zieht, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass das Einkommen deines Lebensgefährten mit einbezogen wird. Du erhälst weniger Miete, da eine Person mehr in der BG.
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