Bedarfsgemeinschaft ja oder nein?

  • Hallo,


    ich bin 23, arbeite seit über 1 Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma und wohne mit meiner Mutter - die seit Jahren Hartz 4 bekommt - in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen. Meine Mutter bekommt den Regelsatz + halbe Miete (352 € + 211 € halbe Miete).


    Sie hat schon länger Probleme mit ihrem Sachbearbeiter, der uns immer Sachen vorwirft und abfordert die nie stimmten. Nun ist rausgekommen, dass er ihr Jahrelang zu wenig bezahlt hat etc. Nun fordert er von mir ich solle ca. 200 € zurückzahlen, da ich zuviel verdient hätte (mein Gehalt ist immer etwas unterschiedlich, je nachdem ob Überstunden anfallen) und mein Leistungsanspruch damit sinke.


    Allerdings arbeite ich wie gesagt schon seit 2 Jahren ununterbrochen, musste trotzdem immer meine Gehaltsnachweise hinschicken, warum eigentlich?


    Ich bekomme vom Arbeitsamt nich 1 Cent. Könnt ihr mir vlt. helfen was mein Gehalt damit zu tun hat und warum ich in ihrem Bescheid immer mit auftauche...


    Desweiteren hat eine Freundin von uns - deren Sohn beim Arbeitsamt arbeitet - uns gesagt wir wären gar nicht als Bedarfsgemeinschaft eingetragen....ich blicke da nicht mehr durch könnt ihr uns helfen bitte :-)


    liebe Grüße
    Norman86

  • ihr geltet als HG nicht als BG..
    ihr solltet das nochmals, dem sb von deiner mutter sagen.. gleich ein schreiben mit vorlegen aus dem man erlesen kann, das ihr seit deiner arbeitsaufnahme nicht füreinander aufkommt, weder materiell noch finanziell..


    evtl. wäre ein überprüfungsantrag notwendig..ab deiner arbeitsaufnahme..da du ja angemeldet hast, das du berufsttätig bist, hätte der sb dich damals schon aus der bg nehmen müssen und euch als hg führen....vl hat ja einer der anderen noch einen tip, ob du da eine möglichkeit hast, diesen überprüfungsantrag zu stellen..

  • Vor allem warum will das Arbeitsamt immer meine Gehaltsnachweise sehen? Ich zahle doch sowieso die andere halbe Miete. Bin halt unsicher ob wir überhaupt ne BG sind ...und was bedeutet HG? Was können wir am besten machen? Da der SB uns ja aufm Kieker hat....Kann meine Mutter Widerspruch einlegen und wenn ja muss der begründet sein?


    lg Norman

  • eine HG ist eine Haushaltsgemeinschaft, die ihr bildet, da du deinen lebensunterhalt selbst bestreitest und keinen anspruch auf leistungen von h4 hast..


    deine mutter sollte vl. den erwähnten überprüfungsantrag stellen, ab deiner arbeitsaufnahme und das schreiben *wir stehen finanziell und materiell nicht füreinander ein, seit arbeitsaufnahme* beilegen, gleichzeitig darauf hinweisen, das dies damals schon gemeldet wurde..
    du dürftest nicht in dem bescheid deiner mutter stehen..bist demnach auch nicht verpflichtet dein einkommen offen zu legen, da du für diich selbst witschaftest und auch deinen mietanteil selber trägst..


    einen widerspruch kann sie stellen, einfach formlos, mit dem zusatz begründung folgt..somit ist fristwahrung gerechtfertigt..


    wenn der sb dann immernoch nicht darauf eingeht, würde ich mal einen termin beim teamleiter bzw. in der nächsten etage verlangen..auf jeden fall den eingang der schreiben bestätigen lassen..

  • SORRY für die Verwechslung deines Geschlechts !


    Das spielt keine Rolle ob du Hartz 4 bekommst oder nicht, wichtig ist das man in einer Bedarfsgemeinschaft teilen kann und somit das Einkommen aller bewertet werden muss um den Bedarf zu ermitteln. Auch wenn ihr euch nur die Zahnpaste teilt.


    Erst wenn du über 25 bist kannst du die BG in eine HG umwandeln. Wenn du mit fremden leben würdest könntest du das schon vorher machen.

  • das ist nicht richtig..
    sobald die person ihren lebensunterhalt selbst bestreiten kann, ist es eine HG..


    ich berufe mich da auf unseren eigenen fall..und mein sohn ist erst 19..und ist aus der bg gefallen..mit der begründung, er bestreitet seinen lebensunterhalt selbst und muß auch seinen mietanteil zahlen, wir bekamen dadurch weniger kosten für miete und heizung..man sagte er solle wenn notwendig wohngeld beantragen..

  • Hallo,


    Ich bekomme vom Arbeitsamt nich 1 Cent. Könnt ihr mir vlt. helfen was mein Gehalt damit zu tun hat und warum ich in ihrem Bescheid immer mit auftauche...


    liebe Grüße
    Norman86



    das problem liegt dabei, das er KEINE leistungen vom amt erhält, somit auch nicht zur bg gehört und nun sein eigenes süppchen kocht, also sind sie doch eine hg..

  • Bedarfsgemeinschaft


    Hartz IV:
    Für die Hartz 4 Emfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, wird der Arbeitslosengeld 2 (ALG-II) Anspruch zusammen ermittelt. Dem gesamten Anspruch aller Personen wird das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Personen gegenübergestellt. Die Logik lautet: Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft minus Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ergibt den ALG-II-Zahlbetrag.


    Bedarfsgemeinschaft
    Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).


    Unter 25?
    Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur BG. Kann ein Kind unter 25 Jahre seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, dann wird es aus der Rechnung ganz herausgenommen. Das "zuviel" vorhandene Einkommen oder Vermögen des Kindes darf aber nicht bei den Eltern angerechnet werden.


    Besonders wichtig: Eltern können seit 2005 von den Ämtern nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn ihre erwachsenen Kinder nicht mehr zuhause Leben und ALG II erhalten (mit der oben genannten Ausnahme der unter 25-Jährigen in Erstausbildung). Umgekehrt müssen erwachsene Kinder auch nicht für die Hilfeleistungen an ihre Eltern aufkommen, wie es bisher beim Bezug von Sozialhilfe galt.


    Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
    Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Tipp: Wer faktisch keine Unterstützung erhält, kann der Unterstützungsvermutung des Amtes widersprechen. Dies sollte bei Antragsabgabe geschehen, am besten schriftlich!


    Hartz IV & Wohngemeinschaften
    Klassische WGs sind weder Bedarfs- noch Haushaltsgemeinschaften. Allerdings werden WG -Bewohner sehr schnell "verdächtigt", sich gegenseitig finanziell zu unterstützen.


    Dazu muss nachgewiesen werden, dass man kein gemeinsames Kind hat, keine Kinder oder Angehörige eines Partners gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt, kein gemeinsames Konto bzw. Kontovollmachten besitzt und kürzer als ein Jahr zusammenlebt. Allein an der letzten Hürde scheitern schon reine Zweck- Wohngemeinschaften, die nun wirklich nicht füreinander einstehen (wollen)!


    Tipp: Falls das Amt bei Dir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, obwohl die Beteiligten gar nicht gewillt sind, finanziell füreinander einzustehen, dann solltest Du dich mit Widerspruch und Klage wehren. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Neuregelung und insbesondere die Ein-Jahres-Frist beim Zusammenleben rechtmäßig sind.

  • Wenn er kein Geld erhält, woher dann die Forderung Geld zurückzuzahlen ?


    Ich bin einen Schritt weiter gegangen und gehe immer davon aus das Menschen Sachverhalte ändern um bestätigt zu werden. Ist wohl der juristische Instinkt :-)


    Ich nehme alles zurück :-)

  • meine Frage. Mein Sohn studiert seit 8.03.2009. Er ist 23 J.alt. Er bekommt-BAFöG. Wir wohnen zusammen. Ich bekomme ALG-2.
    Seit 01.08.2011 - bekommt er Kindergeld auf sein Konto. Aber ich bekomme (ALG-2) - (Kindergeld). Nachweise liegen rechtzeitig vor.
    Und ARGE prüft auch alle Kontoauszüge von meinen Sohn.
    Widerspruch wegen Kindergeldabzug von der ALG-2 ist schon abgelehnt mit Begründung: Sie bilden BGS!
    Helfen Sie mir bitte, was kann ich noch dagegen machen.
    Vielen Dank im voraus!!