Frage zur Anrechnung

  • Hallöchen,


    ich habe da eine sehr interessante Frage, und zwar:


    Wir bekommen seit 3 jahren Harz 4 und am anfang würde meine Tochte mit einberechnet, seitdem der unterhalt für sie erhöht wurde bekommt sie vom Arbeitsamt nichts mehr da sie über den satz ist. Die ganze zeit wurde im HArz 4 bescheid für alle Kinder das Kindergeld angerechnet, was bei 6 kindern 1083 € macht obwohl meine Tochter nichts mehr bekommt vom Arbeitsamt wurde mir ihr anteil von 164 € als einkommen angerechnet. Jetzt habe ich heute meinen neuen bescheid vom neuen Sachbearbeiter bekommen und da wurde nur Kindergeld für 5 Kinder angerechnet, und meiner Tochter ihr anteil wurde mir nicht als einkommen angerechnet. Das Kindergeld wird im bescheid als Einkommen der Kinder gerechnet und nicht als mein Einkommen.


    Nun zu meiner Frage, Wenn meine Tochter nichts mehr vom Arbeitsamt bekommt, darf ihr Kindergeldanteil dann mit angerechnet werden?????


    Ich danke jetzt schon für die Antworten =)


    LG Tanja

  • Auszug aus den Hinweisen zu § 11 SGB II
    Kindergeld (sowohl nach dem BKGG als auch nach dem EStG) für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder ist dem Kind als Einkommen zuzuordnen, soweit es für die Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt wird. Das Kindergeld ist in der tatsächlich gezahlten Höhe dem jeweiligen Kind zuzuordnen. Ein den Bedarf des Kindes übersteigender Betrag (z. B. durch das Zusammentreffen mit Unterhaltsleistungen und/oder weiterem eigenen Einkommen) ist dem Kindergeldberechtigten als Einkommen zuzuordnen.



    Wenn deine Tochter ihren Bedarf deckt, dann erhält sie keine Leistungen.
    Wenn Kindergeld vorhanden ist, dass über ihren Bedarf geht, dann ist dies bei dem Kindergeldberechtigten anzurechnen.


    Wenn nun der neue SB die Anrechnung versäumt hat, dann solltest du hier nachhacken bevor du eine Anhörung und eine Rückforderung erhältst, da du dieses Versäumins "hättest erkennen können" was du ja auch getan hast.