hallo
ich habe da ein problem
ich war am arbeiten alte wohnung gekündigt zum 31.10.09
am 22.09.09 habe ich den neuen mietvertrag unterschrieben
28.09.09 kündigung vom arbeitgeber
28.09.09 bei arbeitsamt gemeldet
habe noch rest gehalt für 2 wochen bekommen 26.10.09
28.10.09 bei arbeitplus (arge) gemeldet
unzug in die neue wohnung
bis alg1 berechnet war es schon 6.11.09 habe anspruch
09.11.09 bei arge nochmal gemeldetda alg1 nicht reicht
antrag erst am 18.11.09 von sb angenommen (urlaub)
anspruch besteht alg2 aber ich muss ca 50 euro selber von der kaltmiete tragen ist auch ok
sb teilte mir mit das rückw. vom 28.10.09 gezahlt wird aber das keine kaution gezahlt werden kann
da ich mir die wohnung nicht genehmigt haben lassen
da frage ich mich wie ich das hätte machen sollen ich war am arbeiten und bin bei der unterzeichnung des mietvertrag davon ausgegangen das mein arbeitgeber mich weiter beschäftigt!!
wer kann mir helfen