Dringend Hilfe benötigt Arbeitsamt finanziert Ausbildung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich hoffe auf dringende und schnelle Hilfe.


    Meine Verlobte hat 2006 eine Ausbildung zur Hauswirtschaftshelferin angefangen die übers Arbeitsamt finanziert wird, im Juni 08 haben mir einen kleinen Sohn bekommen und sie hat Elternezeit beantragt, das hat alles wunderbar geklappt ich hatte Arbeit hab Familie ernähren können und zusätzlich haben wir Harz4 bezogen. Mittlerweile sind wir umgezogen und meine Verlobte macht ihre Ausbildung jetzt in einem anderen Ort weiter. Nun unser Problem da sie die ganze Zeit Harz 4 bezogen hat und nun eine ausbildung weiter macht bekommt sie seit dem 20.09.09 kein Harz 4 mehr, die meinte sie würde am tag der ausbildung kein Harz 43 mehr zustehen. Nun unser Problem wir haben seit dem 20.09.09 700 euro abgezogen bekommen von harz 4 weil meine verlobte ja nichts mehr zusteht obwohl sie erst im januar ihr erstes gehalt bekommt,. wir können keine miete bezahlen und haben kaum was zu essen ,weil mein sohn und ich nur 700 euro von der arge bekommen und wir schon 550 euro miete zahlen. 50 euro strom und andere kosten halt. Nun meine frage ist es richtig das sie kein harz 4 mehr bekommt solange arbeitsamt noch nicht bezahlt hat? Es geht echt langsam an unsere substanz.

  • Hartz 4 wird von Steuergeldern bezahlt und steht nur dem zu, der seinen Lebensunterhalt nicht erbringen kann. Da deine Verlobte eine Ausbildung macht die vom Arbeitsamt finanziert wird, ist dies nicht gegeben und somit kein Anspruch vorhanden. Der Anspruch würde jedoch bestehen, wenn der Lohn (Gehalt) nicht zum leben ausreicht.


    Die Notsituation ist durch eure Unwissenheit entstanden. Ihr habt Hartz 4 bezogen obwohl ihr keinen Anspruch hattet. Daher die Rückerstattung von 700 €. Ihr hättet den kurzfristigen Überschuss besser nutzen sollen.


    Ich verstehe aber nicht warum Sie erst im Januar ihr Gehalt bekommt wenn Sie doch schon längst mit der Ausbildung angefangen hat. Sie sollte ihre Unterlagen zusammen sammeln und Ihren Anspruch bis Januar prüfen lassen.


    Entweder bekommt Sie jetzt ihr GEHALT oder sie bekommt HARTZ 4.

  • Fragen dieser Art kommen hier sehr oft - der Grund dafür ist im Prinzip ein Missverständnis.


    Jeder normale Arbeitnehmer ist es gewohnt, sein Gehalt nachdem er einen Monat gearbeitet hat, zu erhalten. Also am Ende des Monats August für den Monat August. Und nicht bevor der Arbeitsmonat beginnt. Dies führt häufig dazu, dass man sich im ersten Monat etwas zurück halten muss (z.B. beim Mittagessen mit den Kollegen), weil man eben noch nicht auf das Gehalt zurückgreifen kann.


    Bei Hartz IV ist das leider anders herum - man bekommt es im Voraus. Dies führt dazu, dass man bei Bezug von Hartz IV quasi zu viel Geld hat (weil z.B. die letzte Zahlung ALG I und die erste Zahlung ALG II sehr schnell nacheinander kommen). Wenn der Bezug nun endet rächt sich dies - denn es sind dann ca. 8-9 Wochen zwischen zwei Zahlungen.


    Dies muss sich jeder Hartz IV Empfänger vor Augen halten.