Meine Mutter musste sich aufgrund meines Auszuges ne kleinere wohnung suchen hat nun eine bekommen (auf eigene faust gesucht und arge noch nicht gesgagt erst morgen da da der mietvertrag unterschrieben wird) muss aber maklergebühr von 2 monatsmieten (kalt )zahlen. da meine mutter das geld nicht alles auf einmal aufbringen kann daher meine frage: muss die arge ein dahrlehen gewehren?
ich bitte um antwort!!
MFG
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nein, muß sie nicht kann sie aber in form von wohnungsbeschaffungskosten..nur sie sollte sich die wohnung vorher genehmigen lassen (wegen den KdU), sonst gehen ihre alle zuschüsse bezüglich des umzuges verloren..
bei nicht genehmigung wird ihr nur der zustehende betrag geazhlt, sofern die wohnung teurer ist..denkt dabei auch an die demnächst folgende jahresabrechnung, die dann nicht übernommen wird, zumindest nicht ganz.. -
ok danke dir!!
mfg
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