meine schwester bezieht grundsicherung und hat im jahre 2006 zwei mal 15.000 euro geerbt und das dem amt nicht mitgeiteilt jetzt ist die sache beim amt aufgeflogen was für eine strafe kommt auf ihr zu
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Ich denke, das Sie auf jedenfall das Geld zurückzahlen muss
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Zurückzahlen muß sie auf alle Fälle und zudem ist sie ihrer Mitwirkpflicht nicht nachgekommen und könnte wenn sie Pech hat noch eine Strafanzeige und ein ordentliches Bußgeld bekommen.
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danke für deine antwort meine schwester hat einen türkischen freund der hat ihr das geld aus den fingern gezogen viele schulden für ihn bezahlt und ein kfz brief vom türkischen freund als pfand
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Ist klar jetzt ist der Türke wieder SCHULD !
Was kann der Türke für die DUMMHEIT deiner SCHWESTER ?
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Trotzdem hat sie doch sicher gewußt das sie nicht auf der einen Seite viel Geld erben kann und auf der anderen Seite weiterhin Sozialleistungen beziehen kann.Da wird sie jetzt mit leben müssen.
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Hallo Vomamu!
**** gelösch, da kein angemessener Ton ****
2 x und dann jedes mal genau 15.000 € (da hilft auch kein schlechtes Deutsch - "....auf ihr zu" das heisst. "...auf Sie zu"
Und die Begründung ist schon eine Frechheit und wie "uniamni" schon bemerkte "wieder der Türke!
Das ist Verunglimpfung ausländisch abstämmiger Mitbürger!
Wie oft noch wollen Typen wie Du, einen Keil zwischen die Betroffenen der Unterschicht treiben???
Arbeitslose gegen HARTZ IV Bezieher und HARTZ IV Bezieher gegen Ausländische Mitbürger ???
Ich habe das jetzt schon einige Male erlebt das Typen vom Amt und Rechte Genossen sich auf diese Weise in diversen Foren einbringen, deswegen bin ich gegen die Anonymität - ne Sauerei ist das!
....und für den Fall das ich falsch liege hier mein Vorschlag für die Gerichte: 30.000 € durch zustehende Regelleistungen, gleich Anzahl der Monate für die Deine Schwester in den Bau gehen sollte!
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Ich weiß auch nicht, was das soll; denkt ihr euch Fragen aus oder soll das wirklich beantwortenswert sein? Und dann: 2006. Wir schreiben gleich das Jahr 2010. Bezieht ihr (ich gehe mal davon aus, daß ihr nicht unter die "altersmäßig" oder "krankheitsbedingt" schwer zu vermittelnden gehört etc." schon seit Jahren H IV, oder sitzen da wirklich nur irgendwelche gelangweilten Menschen, die durch Nichttätigkeit viel zu viel Freizeit haben am PC, die irgendwelche Foren entdecken?
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hallo der fall ist wirklich passiert ich habe meine schwester tausend mal gewarnt neben bei ist sie noch alkohlabhänig ich habe mir von euch einen rat erhofft das ist keine erfundene geschichte das mit ihren freund auch nicht sie hat für ihn drei autos bezahlt meine schwester hat jetzt vom sozialamt eine betreuerin bekommen und ich wollte von euch nur wissen mit welcher strafe sie rechnen muss. helfen kann ich ihr sowieso nicht habe es schon x mal versucht.
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werter herr grunert ich kann ihnen gerne meine e mail adresse geben und ihnen dann den fall schildern ich heisse volker
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Ist klar jetzt ist der Türke wieder SCHULD !
Was kann der Türke für die DUMMHEIT deiner SCHWESTER ?
weil sie ein alkohol problem hat und iht freund meinen vater auch noch 4000 euro aus dem ärmel gelockt hat
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Ich weiß auch nicht, was das soll; denkt ihr euch Fragen aus oder soll das wirklich beantwortenswert sein? Und dann: 2006. Wir schreiben gleich das Jahr 2010. Bezieht ihr (ich gehe mal davon aus, daß ihr nicht unter die "altersmäßig" oder "krankheitsbedingt" schwer zu vermittelnden gehört etc." schon seit Jahren H IV, oder sitzen da wirklich nur irgendwelche gelangweilten Menschen, die durch Nichttätigkeit viel zu viel Freizeit haben am PC, die irgendwelche Foren entdecken?
hallo die geschichte ist leider wahr ich bin selber hartz 4 empfänger
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Trotzdem hat sie doch sicher gewußt das sie nicht auf der einen Seite viel Geld erben kann und auf der anderen Seite weiterhin Sozialleistungen beziehen kann.Da wird sie jetzt mit leben müssen.
das ist mir klar wollte nur wissen was auf sie zukommt
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Werter Herr Vomamu!
1. über PN kann man jedem hier eine persönliche Nachricht zukommen lassen, dann erhält man sogar automatisch die hinterlegte e-Mail-Adresse desjenigen der einen anschreibt ( soviel auch mal zur Anonymität, die Klaus und ich ja schon einige Male in diesem Forum zur Diskussion gestellt haben, und auf die man dann immer so schlaue Antworten erhält - oder was glaubt Ihr alle hier wie man an so private Daten von Leuten wie dem Spinner aus Bergheim gelangen kann, der hier jeden nur beleidigt hat?!)
Um das zu vereinfachen habe ich Dir aber auf diesem Weg mal ein Hallo geschickt - für eine entsprechende Rückantworts-Möglichkeit.
2. Ich denke das Du bzw. Deine Schwester sich umgehend einen Anwalt nehmen muss, aber wenn sie schon einen Vormundt hat, sollte dieser das eigentlich auch wissen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, heisst im Klartext: Unberechtigt bezogene Leistungen sind das eine Thema und das andere der möglicher Weise unterstellte Vorsatz.
Alkoholismus ist eine Krankheit und der Umstand der krankheit kann natürlich dazu führen das gewisse Abläufe nicht mehr realisiert werden könnten und dies wäre sicher ein guter Grund den möglicher Weise unterstellten "Vorsatz" zu entkräften. Aber ohne Anwalt würde ich in so einer Angelegenheit nicht aggieren, denn 30.000€ sind grade für die ARGE kein Pappenstil und letztlich kann es auch sein das Angehörige in die Pflicht genommen werden!Eine Einigung ohne Gerichtsverfahren ist daher auch grade aus Sicht der ARGE sehr interessant, als Angehöriger würde ich sowas dann allerdings anders bewerten. Um nicht in den Sog der von der Schwester verursachten Problematiken gezogen zu werden würde ich mich mit einem Anwalt und dem Vormundt zu einem Gespräch treffen und die Sachlage eroieren.
Gruss
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