Trennung, was steht mir zu!

  • Folgendes Problem. Bin mit meinem Mann ein Jahr verheiratet. Wir haben einen 11 moante alten Sohn zusammen, Unsere Ehe läuft schon länger nciht mehr gut und jetzt habe ich den Entschluss gefasst mich entgültig zu trennen. Ich muss aus unserer gemeinsamen wohnung raus weil ich die ewigen Streitereien nciht mehr aushalte und unser Sohn auch drunter leidet.Allerdings bin ich nicht berufstätig, da ich mich alleine um den kleinen kümmer und auch noch stille. mein mann macht momentan eine maßnahme vom amt, also kann er ja keinen unterhalt zahlen. was steht mir und meinem sohn denn jetzt zu?
    wäre sehr lieb wenn ihr mir helfen könntet.
    bin total ratlos...... :-(

  • Du kannst Arbeitslosengeld II für dich und deinen Sohn beantragen wenn du dich getrennt hast.


    Um keine Nachteile zu erleiden, am besten vorab bereits beim Amt (ARGE, JobCenter) vorsprechen und dort abklären wie groß und teuer eine Wohnung für dich und deinen Sohn sein darf.
    Hier auch gleich nachfragen ob du die Kaution auf Darlehensbasis bekommen kannst (auser du hättest soviel Vermögen).
    Der Mietvertrag ist vor Unterschrift von der ARGE genehmigen zu lassen, dann gewähren die dir auch die Mietkosten.


    Du erhältst mit Arbeitslosengeld II für dich und deinen Sohn Regelleistung bzw. Sozialgeld und die Kosten der Unterkunft.
    Angerechnet wird Einkommen, z. B. Kindergeld und Unterhalt. Sollte dein zukünftiger Ex keinen Unterhalt zahlen dann schnellstmöglich Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.


    Evtl. kannst du auch Erstausstattung für deine Wohnung beantragen (z. B. Bett + Lattenrost + Matratze für dich, Küche, Sofa, Tisch, Stühle).


    Alle Anträge schriftlich einreichen und am besten begründen. An eine bestimmte Form musst du dich hierzu nicht halten.


    (Es handelt sich hierbei nur um eine Info nach meinem Wissensstand, nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft)