afbg (meisterbafög) und alg2

  • hallo ihrs!


    ich hab ein ziemliches problem und weiß nicht, wie ich dies bewerkstelligen soll.


    da ich mich beruflich verändern wollte und ich schon fast 2 jahre zu hause war, hin und wieder ein paar kleine jobs als mediengestalter (erlernter beruf) hatte, habe ich mich entschlossen noch mal eine neue ausbildung zu machen. im august habe ich eine ausbildung zur erzieherin begonnen und musste afbg beantragen, da ich aufgrund meines alters (ich bin 32) nicht mehr schülerbafög-förderfähig bin. meinen antrag auf das afbg hab ich fristgerecht gestellt, doch die bearbeitung dauert in der regel bis zu 3 monate und solang hatte mir die für mich zuständige arge noch weiterhin mein alg2 bewilligt gehabt, wortlaut meiner sb "überbrückungsgeld bis das afbg durch ist". ich hatte bis zum 17.10. zeit nachzuweisen was ich an afbg bekomme laut bescheid der arge. alles schön und gut. mitte september flatterte mir ein schreiben der arge ins haus, das meine leistung zum 1.10. eingestellt wird aufgrund des bezugs von bafög. doch noch hatte ich gar keinen bescheid, das das überhaupt bewilligt wird. panik! hilfe! von nun an ging ich der arge und dem thüringer landesverwaltungsamt regelrecht auf die nerven, ehe ich bei letzteren jemanden erreichte. unglaublich! die bearbeiterin von dort erklärte mir am telefon, sie könne mir noch nichts sagen, der antrag wäre noch nicht durch, sie selbst wäre nun 3 wochen krank gewesen und hatte 2 wochen zwangsurlaub. toll dachte ich mir. 5 wochen vergangen und es wurde nichts an meinem antrag getan. also tätigte ich einen weiteren anruf bei der arge, schilderte die situation und die bearbeiterin haute mir einen satz um die ohren, wo mir die spucke im hals stecken blieb "sie sind in einer ausbildung, was denken sie denn, wie lange wir noch für sie aufkommen?" dankeschön fürs gespräch. ich musste mich erstmal wieder fassen. kein knopf geld in der tasche um in die schule zu fahren, so borgte ich mir 10 euro und ging zum arzt, irgendwas musste ich ja tun, denn ich hab nicht umsonst gekämpft um die ausbildung zu bekommen. 3 wochen später, es war fast mitte oktober trudelte der bescheid von landesverwaltungsamt ein, zeitgleich mit 3 briefen von der arge. in den briefen der arge wurde mir mitgeteilt, das mir 26,90 euro anteilig für kosten zur miete und heizung gezahlt werden (anrechnung meines afbgs was sich aus 229 lebensunterhalt und 446 zuschuss als darlehen der kfw-bank zusammensetzt), im nächsten brief stand geschrieben was sie von mir zurückverlangen (ich bin bald aus allen wolken gefallen) und im letzten stand was sie vom landesverwaltungsamt zurück verlangen.


    meine monatl. einnahmen belaufen sich auf ca. 690 euro, davon zahle miete und strom, da sind schon mal 400 euro weg, 120 euro hab ich fahrtkosten (zum glück darf ich von meinem opa das auto nehmen, denn zug könnte ich mir gar nicht leisten mit 250 euro) und der rest bleibt zum "leben" und halt schulzeugs.


    nun meine fragen!


    1. darf die arge das überbrückungsgeld für die 3 monate (immerhin knapp 900 euro noch, ich weiß gar nicht wie ich das monatlich zurück zahlen soll) zurück verlangen?
    2. darf die arge den teil der als darlehen steht überhaupt als einkommen berechnen?


    liebe grüße


    dat pheno

  • Die ARGE ist ab der Zeit in der du die Ausbildung machst in Vorleistung getreten, daher kann sie diese Leistung auch zurückfordern.
    Wahrscheinlich hat die ARGE Erstattungsanspruch geltend gemacht und verrechnet die Forderung direkt mit deinem BaföG.
    Dies ist zulässig nach dem SGB X.


    Ich kann mir nicht vorstellen dass es sich tatsächlich um Überbrückungsgeld gehandelt hat sondern eher um das normale Arbeitslosengeld II. Oder hast du einen neuen Bescheid über die Überbrückungsleistung bekommen in der diese Leistung auch so genannt wird?
    Dies war wohl lediglich die Bezeichnung die die SB dem ganzen mündlich gegeben hat.


    Soweit ich weiß wird das Darlehen immer als Einkommen angerechnet.

  • Hallo phenomic!


    Die Entscheidung beruht wohl auf der Tatsache das ab Datum X ein Anspruch auf Bafög besteht, somit die Dir gezahlten Leistungen nach SGB II nicht mehr zustanden.


    Ein Überbrückungsgeld wird darüber hinaus auch nur als Darlehn gewährt, etwas anderes ist mir jedenfalls nicht bekannt.


    Um eine Eingliederungsbeihilfe kann es sich auch nicht handeln, da es sich um eine Schulische (Bafög-Förderungsfähige) Ausbildung handelt, hier kommt das SGB II und das Bafög Gesetz zum Tragen.


    Sollte Deine Ausbildung also grundsätzlich Bafög-Förderungsfähig sein entfällt in der Regel der Anspruch auf ALG II es gibt aber eine gesetzliche Regelung wonach ALG II zu zahlen ist wenn dieser grundsätzliche Bafög Anspruch nicht geleistet wird.


    Hier beide Links:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/216.php


    Somit steht zu prüfen in wieweit Dir Bafög ab Datum X zusteht, wieviel und ob sich dies mit den Vorausleistungen von ALG II (kommt ja immer vorab für den kommenden Monat) in sofern überschneidet das es zu einer berechtigten Rückforderung durch die ARGE kommt.!


    Gruss

  • danke danke für die antworten und die hilfreichen links, die ich mir nochmal genauer zu gemüte ziehen werde...


    ich frage wegen dem darlehen, weil ich im netz gelesen hatte, das ein darlehen nicht als einkommen anzurechnen wäre.


    sie nannte es wohl nur überbrückungsgeld, denn es golt nach wie vor mein alg2 bescheid.


    btw ich hab mir die ausbildung selbst gesucht, weil ich dieses zu hause sitzen ganz einfach satt hatte und schon ziemlich gefrustet war nach zig bewerbungen mit zum teil absagen oder gar keinen antworten. zwischendurch hatte ich immer mal nen kleinen job oder hab eben bei sozialen einrichtungen praktikas gemacht, damit ich nicht ganz "verblöde" zu hause. vom amt hab ich nur ein kopfschütteln bekommen, als ich erwähnte, das ich mit meinen 32 nochmal ne neue ausbildung beginne und mich 3 jahre in die fachschule setze. mir wurde auch gleich gesagt, das ich von denen keine förderung zu erwarten habe, da die finanziellen mittel ausgeschöpft wären und ich doch schon 2 verwertbare berufe hätte bla bla... mir wars nur recht, denn ich wollte endlich weg von diesem verein...wer will das denn nicht!



    aber n ganz dickes dankeschön an euch...


    grüßles