Ein Freund getrennt lebend; hat vom Gericht ein Urteil das er jedes zweite Wochenende und die hälfte aller Ferien seinen sohn zu sich nehmen darf. Die frage ist kann er für das Kind Wohnraum über Alg2 geltend machen?
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Da das Kind ja nicht ständig bei ihm lebt und somit nur ab und zu zu Besuch ist wird er da kaum Chancen haben.
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der vater wird chancen haben, wenn er sich um seine möglichkeiten entsprechend kümmert.
falls die schriftlich beantragten kosten nach ablehnungsbescheid nicht übernommen werden, hilft das sozialgericht. dies jedoch könnte die folge haben, daß der mutter hinsichtlich ihrer umgangszeiten, die versorgungsbedarfsanteile des kindes während der umgangszeit des vaters abgezogen werden. im besten falle wird doppelt geleistet.
dies aber im jedem falle, ggf mit notwendigen sozialgerichtlichen klageverfahren hinsichtlich der unterkunftskosten des kindes (bei beiden elternteilen. )
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