wohnraum

  • der vater wird chancen haben, wenn er sich um seine möglichkeiten entsprechend kümmert.


    falls die schriftlich beantragten kosten nach ablehnungsbescheid nicht übernommen werden, hilft das sozialgericht. dies jedoch könnte die folge haben, daß der mutter hinsichtlich ihrer umgangszeiten, die versorgungsbedarfsanteile des kindes während der umgangszeit des vaters abgezogen werden. im besten falle wird doppelt geleistet.
    dies aber im jedem falle, ggf mit notwendigen sozialgerichtlichen klageverfahren hinsichtlich der unterkunftskosten des kindes (bei beiden elternteilen. )