Ich bekomme ALG 1 meine Freundin bekommt ALG 2,wir wohnen noch getrennt,wollen in absehbarer Zeit zusammen ziehen.Da mein ALG nicht alzu viel ist bekomme ich noch etwas Wohngeld.Wenn meine Freundin bei mir wohnen sollte wo kriegen wir dann eventuell noch Wohngeld oder Wohnzuschuß.Wo müssen wir das beantragen,Wohngeldstelle oder Arge.
-
-
wenn ihr kein kind betreut, dann könntet ihr angeben, das ihr ein jahr auf probe zusammen wohnen wollt und nicht füreinander einsteht..dann würde keinen von beiden etwas vom anderen angerechnet werden..jeder müßte dann seinen teil für miete zahlen..
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen 1
- BG-SN
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,6k
1
-
-
-
-
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? 1
- Steuerfuchs
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,8k
1
-
-
-
-
[DRINGEND] Abrechnung ok?
- Sebo
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
[Selbstständig] Probleme mit der BWA 2
- DeBlob
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 6,8k
2
-
-
-
-
§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 7
- Erschöpfte
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 10k
7
-