Hatz IV, Minijob plus Halbtagsjob ?

  • Hallo und guten Tag :-)


    ich habe heute dieses Forum hier entdeckt und habe eine wichtige Frage. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.


    Ich beziehe schon seit längerem Hartz IV und bilde eine eigene Bedarfsgemeinschaft (bin single ohne Kind).


    Neben meinem Hartz IV arbeite ich in einem Nebenjob in einem Meinungsforschungsinstitut. Dort verdiene ich unterschiedlich- je nach Arbeitsanfall- mal 160 mal 300 oder auch mal einen Monat gar nichts.


    Ich habe mich jetzt bei einer Zeitarbeitsfirma vorgestellt- und die hätten kurzfristig einen befristeten Halbtagsjob für mich.


    Meine Frage, was passiert mit meinem Hartz IV Anspruch? Momentan bekomme ich die Grundsicherung plus Miete plus Nebenjob - im Schnitt also rund 800 Euro.


    Danke im voraus für Eure MÜhe.


    Sandra

  • Hallo Sanro 1968!


    Diese Veränderung musst Du der ARGE mitteilen und dann wird neu berechnet!


    ACHTUNG!!!! - es kann sein das Deine Hilfsbedürftigkeit weg fällt.


    Da Dir bei genügend Verdienst dann auch ein Leistungsanspruch ab Arbeitsaufnahme nicht mehr zusteht, der müsste gegebenfalls der ARGE zurück erstattet werden, solltest Du umgehend beim Sachbearbeiter vorstellig werden und um Eingliederungsbeihilfe bitten, das ist in der Regel nichts anderes wie die Weiterleistung des bisherigen ALG II für Wohnung und Lebensunterhalt - allerdings mit dem Unterschied das hier keine Rückforderung wegen Nichtanspruchs auf ALG II von der ARGE gestellt wird.


    Du wirst vermutlich darauf hingewiesen das Du Dir einen Vorschuss bei Deinem Arbeitgeber holen könntest was allerdings totaler Blödsinn ist, denn kaum ein Arbeitgeber ist dazu bereit und hinzu kommt das Dir dann im Folgemonat dieser Betrag ebenfalls fehlen wird.


    Da es sich zudem um einen Zeitarbeitsfirma handelt und Halbtagsjob, denke ich das Du sowieso im weiteren Bezug der ALG Leistungen verbleiben wirst, nur mit dem Unterschied das die BA für Arbeit wieder Ihre Statistik "fälschen" kann. Du bekommst vermutlich aufstockende Leistungen nach ALG II - viel Papierkram, heiden Rechnerei und letztlich nicht das was eigentlich die Aufgabe und der Grundgedanke der Reformen war, nämlich einen Leistungsbezieher mittels einer sozialversicheriungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung gänzlich aus dem Bezug der ALG Leistungen zu bekommen - auch das steht nämlich so in den Reformen!


    Gruss


    und viel Erfolg mit der Arbeitsstelle




    Ps.: ich vermute das Du die Stelle in Köln antreten wirst - Fahrkosten sind dann ein weiterer Grund für die Beantragung der Eingliederungsbeihilfe und sei es nur bis zum Treffpunkt (z.B. Brühl Bhf oder S-Bahnhalte Nähe Autobahn)