hallo
zu meiner person bin 30 jahre alt weiblich habe eine tochter im alter von 5 jahre lebe von meinem mann getrennt.
wir wohnen zur zeit noch im land brandenburg.
ich habe aber meine wohnung zum 01.03.2010 gekündigt da ich mit meiner tochter nach sachsen-anhalt ziehen möchte.
mein bewilligungsbescheid geht bis januar2010 ... nun meine fragen
muss ich theoretisch für den monat februar bei der alten arge nochmal beantragen und ab märz dann bei der arge in sachsen-anhalt.
im neuen bundesland werden mir keine kosten für unterkunft entstehen da ich zu meiner besten freundin ziehe die mir ein zimmer gewährt, also es müsste lediglich der grundbedarf für mich und mein kind gezahlt werden.
weiss jemand was ichnoch beachten muss??
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