Auch hartz(?) für Selbständige?

  • Ich bin ca. 12J. selbständig und z.Z. läuft es nicht so gut.


    Weiiss jemand,ob man als Selbständiger auch vorübergehend Hartz(?) beziehen kann und wo wird das überhaupt beantragt??????????????????


    Vielleicht findet sich hier jemand,der auch selbständig ist.............................

  • Ja, spreche aus eigener Erfahrung: Du kannst "aufstockendes" H IV-beantragen, ähnlich der Beantragung von aufstockendem (ergänzendem) H IV, wenn man zwar normal angestellt ist, das Einkommen aber nicht ausreicht zur Deckung des Lebensunterhaltes. Einzig die Formalitäten weichen etwas ab von denen, die ein Arbeitnehmer auszufüllen hat und mitunter gibt es auch ein paar kleinere Unwegsamkeiten mit dem Amt, bis alles "durch" ist. Aber einmal überstanden, läuft alles ganz richtig und relativ unkompliziert weiter. Bei der Antragsabholung solltest du jedoch sofort explizit darauf hinweisen, dass du selbständig bist, weil du dann - wie eben geschrieben - beispielsweise betreffend die Einkommensverhältnisse (das Einkommen) einen anderen Bogen erhälst. Gut wäre, wenn du deine Gewinn- und Verlustrechnungen und so durch einen Steuerberater hast machen lassen bislang, das erspart oftmals unnötige Nachfragen, ansonsten wird ggf. aber einfach, falls es Unklarheiten gibt, nachgefragt. Fazit also, und um deine Anfrage zu beantworten: Du kannst es natürlich beantragen, wende dich an die für dich zuständige Arge (Arbeitsgemeinschaft) oder frage dich durch. Reiche den Antrag möglichst umgehend dem Amt ein, auch wenn noch das eine oder andere an Informationen fehlt; das kannst du nachreichen. Aber die Ansprüche und Berechnung zu deinen Gunsten erfolgt ab Antragstellung, nicht erst ab dann, wenn alles dem Amt vorliegt.

  • Ist doch schonmal eine ganz gute Antwort! - vielen Dank? Ist leider echt Neuland für mich.


    Ich mache meine Buchhaltung seid 2Jahren komplett selbst über das Lexwarebuchhalterprogramm - da dürfte es keine Probleme geben , kann mir alles jederzeit ausdrucken.


    .............Wo wird denn überhaupt Hartz beantragt - im Arbeitsamt ,Bürgeramt oder was ist eine zuständige Arge???????? Gibt es die kompletten Formulare schon im Internet bzw. eine Möglichkeit,den Antrag schon vorherauszufüllen??????????? Sind bestimmt sehr viele Seiten................

  • Persönlich zum Amt gehen und Antrag abholen.
    Die Berechnung von Leistungen wird ab dem "Tag der Antragstellung" vorgenommen.


    Wenn du die Unterlagen aus dem Internet ziehst und erst z. B. am 1.12. abgibst wird dieser Tag als Antragstellung gewertet und erst ab da berechnet.


    Also am besten heute noch zum Amt gehen da rückwirkend nicht gezahlt wird.

  • Ja, entweder "telefonierst" du dich durch solange, bis du weißt, wer genau für dich zuständig ist, und erst danach bzw. dort "ergatterst" du die für dich relevanten Formulare, oder aber du findest heraus wer wo für dich zuständig ist und du nimmst dir `nen Tag Zeit und schilderst dein Anliegen und füllst vor Ort aus (damit du keine Einbuße durch Zeitverzögerung hast), und hast dann, wenn du an dem Tag gleich (wenn auch nicht vollständig ausgefüllt = egal=) abgibst, Anspruch auf Zahlung von H IV hast du - also wie duch sicher weißt -letztlich definitiv erst ab offizieler Antragsabgeabe.

  • Im H IV-Bezug hast du - wenn auch selbständig - dieselben Ansprüche wie alle anderen, die H IV beziehen. Also heißt das für dich, dass neben dem Regelsatz (vermutlich meinst du das mit den 350 Euro) auch KdU (Kosten der Unterkunft) und deine Krankenversicherung bezahlt werden könnten, alles eben anteilig, je nachdem, wie hoch das Einkommen aus deiner Selbständigkeit ist.