Okay folgendes:
EIne Bekannte von mir macht für 1 Jahr eine Weiterbildung vom ALG 1 aus.
Nun macht Sie ein Praktikum und würde dort übernommen werden unbefristet.
Dazu brauch aber ihre Chefin einen Fördergutschein für 1 Jahr.
Nun aber stellt sich das Arbeitsamt Schwedt quer und verweigert diese Fördergutschein.
Da sie ab 01.12. ins ALG 2 fällt, machen die sich auf Arbeitsamt Schwedt (ALG 1) nicht
wirklich mehr ein Kopf darum.
Diesen Fördergutschein ist eine "kann" Regelung, es muss nicht ausgestellt werden.
Meine Frage ist:
Ist es rechtens das trotz übernahme bzw. zusicherung der Berufsaufnahme zum 01.01.2010 das Arbeitsamt Schwedt dies Verweigern kann ? Oder müssen den Fördergutschein ausstellen.
Bitte um schnelle Auskunft.