Bewerbungkosten: Welche Adresse auf den Anschriften?

  • Liebe Forumsmitglieder,


    ich bin in einer etwas außergewöhnlichen Situation:


    Ich bin Schauspielerin und ohne festes Engagement, d.h. ich tingle momentan von Stückvertrag zu Stückvertrag duch Deutschland und Österreich.
    Ich bin arbeitslos gemeldet, allerdings ohne [B]Leistungsanspruch.[/B]


    Als Schauspieler wird man von der ZAV betreut, eine Agentur für Künstler, die aber dem Arbeitsamt angeschlossen ist.


    Ich habe meinen Erstwohnsitz in Deutschland (Kaiserslautern), habe meine Bewerbungen allerding von
    Österreich aus
    geschrieben, da ich zu der Zeit dort bei meinem Freund gelebt habe.


    Das Arbeitsamt hat sich mit der ZAV in Verbindung gesetzt und ihr meine Vermittlung überlassen,
    ich bekomme also keine Einaldungen mehr zu einem Gespräch in Kaiserslautern, welche ich, aufgrund meiner beruflichen Situation, nie wahrnehmen konnte.
    Allerdings hat das Arbeitsamt Kaiserslautern mir diesen Antrag auf Gewährung einer Förderung gegeben, ich kann also meine Bewerbungen dort einreichen und die 5€ pro Bewerbung bekommen. (52 sind es, glaube ich, die an erstattet bekommt, oder??)


    Meine Frage:


    Meine Bewerbungen habe ich bereits losgeschickt, alle mit der österreichischen Adresse meines Freundes auf dem Briefkopf des Anschreibens, da er meine Post für mich verwaltet.
    Wenn ich diese Anschreiben in Kopie dem Antragsformular beilege, wird das Arbeitsamt nicht dann argumentieren, daß die Bewerbungen die Kaiserslauterer Adresse drauf stehen haben müssen?
    Oder kann ich die Anschreiben einfach noch mal ausdrucken und zur Sicherheit die KL-Adresse draufschreiben?


    MACHT DAS ARBEITSAMT STICHPROBEN UND LÄßT SICH ANSCHREIBEN VON DEN THEATERN SCHICKEN, UM ZU KONTROLLIEREN, OB DIE ANGABEN STIMMEN?



    Vielen Dank für jeden Rat!