post mit rückzahlung

  • hallo....ich hoffe ich bekomme hier ein wenig hilfe!!
    ich habe gestern einen Brief von der Arge bekommen mit der netten Aufforderung zur anhörung nach §24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch SGB X
    darin hieß es ich zu unrecht bezogen:mad:(Überzahlung 2005 bis 2007)
    ich zog 2004 hierher mit meiner kleinen Tochter und habe beantragt das sogenannte UVG, Kindergeld und ALG2. alle unterlagen habe ich bei der Arge eingereicht und bekam auch die bewilligungsbescheide.
    in den etwas über 4 jahren lief alles normal, bis auf heute... ich sollte angeblich zuviel bezogen haben.
    In dem netten Brief sind viele § angegeben, und ich finde da echt nicht durch...:confused:
    einmal heißt es leistungen sind nach § 50 SGB X zu erstatten.
    dann einmal heisst es nach § 48 Abs 1 satz 2 Nr. 3 nach SGB X....
    ich habe alle unterlagen regelmässig abgegeben, dazu muss ich auch sagen das die sachbearbeiter in der zeit 4 mal gewechselt haben, und bei jedem neuen mitarbeiter hat sich immer was geändert.... sehr merkwürdig. ich bin der meinung das es fehler der Sachbearbeiter war und nicht meiner.... und wie ist das mit der verjährung??? dürfen die von über 4 jahre noch zurückfordern???
    wäre über eine antwort die mir weiterhilft sehr dankbar..
    ob ich überhaupt zurückzahlen muss und ob sich einspruch lohnt....
    besteht eine winzige chance????:mad:

  • Hallo,
    Ruf doch mal bei denen an! Das wird das beste sein! Oder gehe hin! Wie dass mit Verjährung ist weis ich nicht genau! Wenn Du heute eine Rechnung bekommst bei der die Forderung älter wie 3 jahre musst Du die nicht bezahlen! Weiß nicht wie das bei Sozialleistungen ist!


    Verrückt machen würde ich mich aber erst mal nicht! Wenn du wirklich zuviel bekommen hast müssten die Pfänden und ich geh mal davon aus dass bei Dir nix zu holen ist :p

  • ja jupp.. mit normalen rechnungen weiss ich das wohl auch, mit der verjährung... nur leider ist das keine normale verbraucherrechung... hier ist es die arge...
    verrückt mache ich mich nun mal, weil das eindeutig nicht meine schuld ist.... kann ja nix dafür wenn die sachbearbeiter net lesen können.... und auch wenn man alg2 bezieht heisste es noch lange nicht das man alles auf sich zukommen lassen muss um eine pfändung sich einzuhandeln.... und ob was zu pfänden wäre oder nicht sei dahingestellt... man muss es ja nicht soweit kommen lassen, und den kopf in den sand stecken.. sicherlich habe ich einen schriftlichen einspruch gemacht.
    nur wollte ich wissen ob es eine verjährungsfrist dafür gibt, sprich für die arge.... denke auch gleichzeitig das es schwer ist GEGEN DIE ARGE ANZUGEHEN!!!! sehe keine chance das zu beweisen.

  • Wenn die Überbezahlung eindeutig ein fehler der ARGE ist brauchst du nichts zurückzahlen allerdings ist es immer schwierig dies auch zu beweisen wenn man sich im Paragraphendschungel nicht auskennt.Es sollten ja auch die Formulierungen stimmen.Insofern würde ich dir raten einen Beratungsschein bei deinem Amtsgericht zu holen und dir einen Anwalt für Sozialrecht zu suchen der dann gemeinsam mit dir die Bescheide prüfen kann.Der Schein kostet dich 10 Euro und du hast keine Anwaltskosten.

  • vielen dank kitty
    sicherlich ist das schwierig gegen die arge vorzugehen. mit dem anwalt habe ich mir auch schon überlegt.
    sollte ich wohl besser in angriff nehmen.
    sehe aber keine chance das zu beweisen oder gar zu gewinnen.
    es ist ja so das man als alg2 empfänger keine chance gegen die deutsche bürokratie hat, die drehen es ja wie sie es gerade haben haben wollen.

  • vielen dank kitty
    sicherlich ist das schwierig gegen die arge vorzugehen. mit dem anwalt habe ich mir auch schon überlegt.
    sollte ich wohl besser in angriff nehmen.
    sehe aber keine chance das zu beweisen oder gar zu gewinnen.
    es ist ja so das man als alg2 empfänger keine chance gegen die deutsche bürokratie hat, die drehen es ja wie sie es gerade haben haben wollen.


    ....längst nicht immer :) Wenn ich mich mit meiner ARGE arrangiere und nicht gegen die wirke, habe ich damit auch keine Probleme.

  • hallo stylewolf
    wenn du mit DEINER arge so gut klar kommst ist doch prima...:D
    nu denke ich mal wenn du das prob hast was ich gerade z.zt habe ist es ja so wenn ich mich arrangiere heisst es ja ich bestätige deren vorwurf.... und das mache ich auf keinen fall, weil ich habe alles ordnungsgemäss abgegeben.... also wieso sollte ich mich arrangieren???