Mein Eltern sparen von Ihrem Konto mit einem monatlichen Betrag auf einen Bausparvertrag
an (ein Geschenk für die Zukunft),der auf meinen Namen läuft. Ist dieser auch als Schonvermögen geschützt, solange ich ihn nicht ausgezahlt bekomme.
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Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass man bei Beantragung H IV und Ausfüllen der Anlagen berücksichtigen soll, dass möglichst auch Angaben über mögliche Konten gemacht werden, die "andere" für einen angelegt haben, erst Recht, wenn die auf den Namen des Antragstellers laufen. Fazit also: Das ist so, wie es also jetzt läuft, ungünstig und wird langfristig zu Schwierigkeiten führen, sofern das Vermögen über dem zulässigen (Richtlinien H IV) liegt. Eine andere Lösung wäre wünschenswert.
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