Hallo an alle Wissenden
Habe ALG1 bezogen. Zum 6.3.09 habe ich eine TZ-Arbeit aufgenommen. Lohn bekam ich im April.
Nun fordert das Amt ALG1 für März zurück. Nach meinem Wissen müßte das Zuflussprinzip gelten.
Und selbst wenn nicht,ist ALG1 doch eine Versicherungsleistung. Wer hilft?
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Hallo,
ich vermute mal, dass die Beschäftigung im März 15 Stunden pro Woche überstiegen hat?!? Damit wären die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosigkeit zum Bezug von ALG I nicht mehr gegeben - unabhängig davon, wann das Geld zugeflossen ist. Allerdings würde ich sagen, dass auch in diesem Fall für den Zeitraum vom 1. - 5. März Anspruch auf ALG I bestand.
Das Arbeitslosengeld ist zwar eine Versicherungsleistung, allerdings ist der Auszahlungsanspruch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Gruß
Philipp
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Wer bezahlt dann meine Miete? Ich beziehe (bezog)ja keine Sozialhilfe. Es kann ja nicht sein das ich bei der vorigen Beschäftigung nach dem Arbeitsverhältnis eine Urlaubsabgeltung bekam die mir auf ALG1 angerechnet wurde,also später ALG,und mir der Zuflussmonat angerechnet worden ist. Und jetzt ist der Zufluss meines Lohns egal? ALG1 wird doch rückwirkend gezahlt,ALG2 vorraus.
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