Hallo Forum!
Eine Frage zur Einkommensüberschussrechnung und Krediten:
Ich habe mich im letzten Jahr selbstständig gemacht und dazu einen Privatkredit von 1500 € aufgenommen (ich gebe Seminare und arbeite viel mit Kreativtechniken, musste Kamera und Klamotten a la Sakko etc. kaufen). Im letzten Abrechnungszeitraum habe ich diesen dann auch voll zurückzahlen können, im ersten Abrechnungszeitraum bereits 500 € und nun zwei weitere Raten a 500 €, die zeitlich vereinbart wurden. Natürlich habe ich diese Ausgaben auch im EÜR eingetragen. Dies wurde nicht anerkannt. Nun: ich habe die Kohle aber nicht mehr und die ARGE will nun 1000 € haben.
Was ist die rechtlich haltbare Schiene für den Widerspruch?
Der Kredit kam von einem Freund und war zinslos aber zweckgebunden.
Beste Grüße!!
MoBu!