Privatkredit und EÜR

  • Hallo Forum!


    Eine Frage zur Einkommensüberschussrechnung und Krediten:


    Ich habe mich im letzten Jahr selbstständig gemacht und dazu einen Privatkredit von 1500 € aufgenommen (ich gebe Seminare und arbeite viel mit Kreativtechniken, musste Kamera und Klamotten a la Sakko etc. kaufen). Im letzten Abrechnungszeitraum habe ich diesen dann auch voll zurückzahlen können, im ersten Abrechnungszeitraum bereits 500 € und nun zwei weitere Raten a 500 €, die zeitlich vereinbart wurden. Natürlich habe ich diese Ausgaben auch im EÜR eingetragen. Dies wurde nicht anerkannt. Nun: ich habe die Kohle aber nicht mehr und die ARGE will nun 1000 € haben.


    Was ist die rechtlich haltbare Schiene für den Widerspruch?


    Der Kredit kam von einem Freund und war zinslos aber zweckgebunden.


    Beste Grüße!!


    MoBu!

  • Mitunter gibt es SB, die nicht wissen, was eine EÜR ist, man muß davon ausgehen, daß ehemalige Telekommitarbeiter, die dort hin verfrachtet wurden, so was nicht kennen und auch nur mit einem Crashkursus ausgebildet wurden, ist so.
    Du mußt erklären, daß "E" Einnahmen sind, daß "Ü" Überschuß bedeutet und "R" Rechnung, da aber
    ein "A" für Ausgaben fehlt, ist so mancher überfodert.
    Wenn du erklärst, daß Porto eine Ausgabe ist, also ein "A" und kein "Ü", dann könnte es sein, daß es ein Aha geben könnte, do you understand :cool:

  • E - Ü - R - - - kein Anschluss unter dieser Nummer - - - E - Ü - R ....


    lol


    Polemik hilft aber auch nicht weiter. Die gute Dame weiss durchaus, was Ausgaben so sein könnten. Und sie will meine Privatdarlehentilgungsraten nicht als solche anerkennen. Aber: das Geld ist doch genau dahin geflossen - und die wollen es wieder...woher?


    Mo!