ALGII Zurückzahlen bei Arbeitsaufnahme?

  • Hallo Forum!


    Ich habe am 19.10. 2009 eine neue Arbeitsstelle angenommen und vorher ALGII bezogen.


    Jetzt will die ARGE, dass ich das Geld für den Zeitraum 19.10-31.10.2009 zurückzahle. Dabei habe ich erst am 03.11.2009 meinen ersten (kargen:mad:) Zahltag erhalten.


    Ist es nicht so, dass Einkommen erst in dem Monat angerechnet wird, indem es tatsächlich dem Leistungsbezieher zufließt?

  • Bei der Anrechnung von Einkommen gilt das Zuflussprinzip.


    Also wenn dus am 03.11. erhalten hast dein Gehalt, dann darf es nicht im Oktober angerechnet werden.


    Was steht denn in dem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid als Begründung für die Rückzahlung?


    Wenn da der Zufluss des Einkommens angegeben wird, würde ich empfehlen Widerspruch einzulegen und entsprechende Nachweise (z. B. Kopie Kontoauszug) gleich mit vorzulegen.


    Evtl. hättest du auch noch Anspruch auf Leistungen für November. Wenn du dein Gehalt immer erst im Folgemonat erhältst und jetzt noch keinen vollen Lohn erhalten hast.

  • Hallo Moggele,


    es ist so wie Du sagst. Ich habe mittlerweile mit der Sachbearbeiterin telefoniert und sie wird den Bescheid zurücknehmen. Eventuell bekomme ich für den November noch ein bischen was ausgezahlt.


    Danke für die schnelle Antwort.


    Grüße


    Andreas