Hat sich erledigt !!!!!!!!!
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Leben eure Söhne bei euch?
Wenn ja haben die beiden Einkommen (z.B. Kindergeld, Ausbildungsvergütung, BaföG, Gehalt, Halbwaisenrente bei beiden)?Sollten die Söhne bei euch leben werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft zusammen berechnet.
Sollten die Söhne mit ihrem Einkommen den eigenen Bedarf decken können fallen sie aus der Berechnung heraus und zählen zur Bedarfsgemeinschaft.Die Aussage das eure Söhne für euch aufkommen müssen ist nicht richtig.
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